Widerrufsrecht: welche Kosten werden erstattet?

Hallo,

ein verbraucher hat ja bis zu zwei Wochen anch einem Kauf das Recht, die Ware wieder zurück zu geben. Bei einem Wert von über 40 EUR muss der Verkäufer dann auch noch das Rücksendeporto übernehmen.

Aber wie ist das mit dem Porto der ursprünglichen Warenlieferung? Bekommt man diese Kosten auch erstattet (also Warenwert + Porto hin + Porto zurück)?

Hi,

Aber wie ist das mit dem Porto der ursprünglichen
Warenlieferung? Bekommt man diese Kosten auch erstattet (also
Warenwert + Porto hin + Porto zurück)?

die Antwort findest Du etwas weiter oben im Brett (Titel: „Portokosten beim Fernabsatzgesetz“).

Gruß,
Christian