etwa vor 1,5 Monaten habe ich ein PC in einem Internetshop erworben. Leider kam er mit erheblichen Transportschäden zu mir, so daß ich ihn wider zurück zur Post am gleichen Tag gebracht habe. Die Post hat es aber nicht direkt an den Absender zurückgeschickt, sondern zuerst zu einer Frachtstelle und behält es immer noch. Die Post gibt auch keine Auskunft an mich, da ich kein Vertragspartner bin. Ich kann also gar nichts dagegen unternehmen.
Die Frage: kann ich noch das Widerrufsrecht geltend machen, ist dafür schon zu spät oder vielleicht noch zu früh?
etwa vor 1,5 Monaten habe ich ein PC in einem Internetshop
erworben. Leider kam er mit erheblichen Transportschäden zu
mir, so daß ich ihn wider zurück zur Post am gleichen Tag
gebracht habe. Die Post hat es aber nicht direkt an den
Absender zurückgeschickt, sondern zuerst zu einer Frachtstelle
und behält es immer noch. Die Post gibt auch keine Auskunft an
mich, da ich kein Vertragspartner bin. Ich kann also gar
nichts dagegen unternehmen.
Die Frage: kann ich noch das Widerrufsrecht geltend machen,
ist dafür schon zu spät oder vielleicht noch zu früh?
Was willst Du widerrufen, das Abgeben beim Paketdienst oder die Reklamation gegen den Versender ?
Weiss der Versender (I-shop) überhaupt von dem Transportschaden ? Wie hat er reagiert ?
Was willst Du widerrufen, das Abgeben beim Paketdienst oder
die Reklamation gegen den Versender ?
Man hat ja 14 Tage Rückgaberecht im Shop. PC ist aber seit 1,5 bei der Post. Habe ich die 14 Tage ab dem Tag, wann die Ersatzlieferung erfolgt, oder ist alles vorbei?.
Weiss der Versender (I-shop) überhaupt von dem
Transportschaden ? Wie hat er reagiert ?
Ja, natürlich weiss er das und „verhandelt“ mit der Post. Bloß er hat das Geld ja schon bekommen, deswegen habe ich das Verdacht, daß er nicht viel unternimmt.
Na ja das Problem ist, für die Frist reicht die rechtzeitige Absendung aus, aber damit das Rückgaberecht gültig ausgeübt ist, muss der Computer beim Empfänger ankommen.