Widerspenstiger Kunde - was tun?

Hallo allrseits!

Was wäre wenn man selbständig ist und ein Problem hat. Rein hypothetisch - es wurde ein Auftrag - NAS Server Reparatur - angeboten, der Dienstleister hat schriftlich ein Angebot abgegeben in dem - aufgrund der Unklarheit was genau alles kaputt ist - ein Gebot für einen Kostenvoranschlag in Höhe von 35,00 € abgegeben und angemerkt wurde mit dem Vermerk, daß evtl. Reparatur nachträglich verhandelt werden muss.

Dann erhielt der Dienstleister den Zuschlag und den NAS Server (selbst abgeholt) von dem Kunden. Darauf hin hat er das Gerät an einen Geschäftspartner, der sich nur mit Elektronik beschäftigt übergeben. Dieser sollte sich das ansehen, doch als er das Gerät aufmachte stellte er fest, daß die beschädigten Teile sich förmlich gelöst hatten und sich nicht wieder einsetzen ließen. Also tauschte er Teile aus - alles im allen kostete das gerade mal 40€ (Teile und Reparatur). Der Dienstleister (der Auftragnehmer des Kunden) war davon selbst überrascht und es nicht so erwünscht war. Aber lt. seines Kollegen - einer Art „Höhere Gewalt“. Allerdings ist das ein Kleinstbetrag gewesen und der Dienstleister holte dann das Gerät und kontaktierte den Kunden per email mit der Nachricht über den Vollzug und die Kosten der Reparatur. Alles im allen wurde eine Rechnung gerade mal ca. 87,00 € - all inklusive - erstellt.

Der Kunde hat sich dann mit den Auftragnehmer für den nächsten Tag in der Stadt verabredet da er selbst nicht mobil war - es war ein entgegenkommen seitens des Dienstleisters - er brachte ihn das Gerät damit dieser nicht soviel mit dem Bus und Bahn fahren muss.

Als sie sich trafen behauptete der Kunde aber plötzlich, daß das ganze nicht in Ordung ist, daß er die Rechnung nicht bezahlt, daß er nur 35,00 € hat und keinen Cent mehr ausgeben würde. Der Auftragnehmer fragte ihn dann wieviel er dann aufbringen kann - um sich mit ihn gütlich zu einigen - doch der Kunde wollte nur diese 35,00 € zahlen und machte auf „armer Student“.

Natürlich konnte ihn der Dienstleister dermaßen weit preislich nicht entgegenkommen, da er sonst selbst drauf zahlen würde. Da es aber nicht optimal war, wollte er den Kunden schon einen kleinen Nachlass von 10 € anbieten - doch auch davon wollte der Kunde nichts hören. Weiterhin behauptete er, daß der Preis für den Kostenvoranschlag den Reparaturpreis gleichzusetzen wäre und er das Gerät für 35,00 € jetzt, sofort mitnehmen will. Als der Auftragnehmer das ablehnte krallte der Kunde sich das Gerät und wollte damit turnen(!) Er wurde dann vom Dienstleister jedoch erfolgreich zurückgedrängt und der Kofferraum mit den Gerät geschlossen.

Der enttäuschte Auftragnehmer hat das Gerät mitgenommen bis der flinke Kunde den Betrag begleicht, eine „Rückgängigmachung“ der Reparatur ist nicht möglich, da die Teile sich einfach in Einzelteile lösten.

Für den Auftragnehmer steht ausser Frage, daß der „Kunde“ ihn besch… wollte. Das sagen auch andere zu zu ihn mit dennen ich darüber spricht. Aber er holt sich gerne eben viele Meinungen um die goldene Mitte zu treffen. Denn Recht haben ist in Deutschland nicht immer Recht bekommen.

Was auf einen Betrugsversuch hindeutet

  • er hatte einen Tag vor der Übergabe von der Summe und der Reparatur erfahren und verschwieg bis zur letzten Minute, daß er kein Geld hat bzw. ausgeben will
  • er wollte mit den Gerät unter Arm fliehen, hat dabei aber nicht einmal die 35,00 € hinterlassen wollen (die hat er zuvor wieder in sein Portmonaie getan)
  • er behauptet der Kostenvoranschlag wäre der Reparaturpreis, obwohl der Dienstleister ihn eindeutig und schriftlich die Rahmenbedingungen - wörtlich: „der Reparaturpreis muss nach Schadensfeststellung verhandelt werden“ - erklärte.

Nu stellt sich die berechtigte Frage was der Auftragnehmer in dieser verzwickten Situation machen soll. Das Gerät zurückgeben ohne das Geld zu erhalten kann er nicht da er schon investiert hat und es eine rechtlich gültige Abmachung (Geschäft) gibt, denn der Kunde wird garantiert nicht bezahlen. Das ist jetzt schon klar. Aber wenn er das Gerät behält bis die Summe beglichen wurde - darf er das denn? Oder gibt es noch andere Wege das ohne Anwalt zu regeln? Ich meine in einem Fall wo eine Seite keinen Schritt entgegenkommen will.

Überhaupt - wenn man auf „armer Student“ macht und später dann sich einen Anwalt leisten kann, dann ist das bei dieser Summe irgendwie verrückt. Verrückt ist des Kunden Logik ohnehin schon, denn die 35,00 € wird er ohnehin zahlen müssen, bei dem Marktwert des Gerätes um die 180,00-200,00 € ist eine Reparatur in dieser Höhe (knapp 45,00 €) noch erträglich.

Ich finde es etwas unangebracht, wenn der Dienstleister, offensichtlich nicht in der Lage Verträge vernünftig zu formulieren, den Kunden als Querulanten darstellt und sich selbst als den Gehörnten sieht.

Soweit ich dem Geschreibsel entnehmen konnte wurde vereinbart einen Kostenvoranschlag für 35 Euro zu erstellen. Der Dienstleister hat nun einfach repariert und will nun einen deutlich höheren Betrag, ohne vorher einen Kostenvoranschlag erstellt zu haben. Und als Faustpfand behält er das Teil einfach mal ein und beschwert sich, dass der Käufer die Herausgabe verlangt, unterstellt sogar noch Betrugsabsichten.

Geht es noch?

Ich finde es etwas unangebracht, wenn der Dienstleister,
offensichtlich nicht in der Lage Verträge vernünftig zu
formulieren, den Kunden als Querulanten darstellt und sich
selbst als den Gehörnten sieht.

Achso?! Also das Geld KOMPLETT einbehalten und flüchten zu versuchen ist gängige und rechtsgültige Praxis? Das Verschweigen der eigenen Absichten bezüglich des Zahlungswillens bzw. Zahlungsfähigkeit und der Versuch das Teil einfach so für den Preis des Kostenvoranschlags zurück zu erpressen ist absolut in Ordung ja?

Ich habe ja bereits geschrieben, daß der Auftragnehmer selbst nicht gut findet wie es gelaufen ist und versuchte dem Kunden endgegen zu kommen. Das der Reparaturpreis dann noch ausser den Kostenvoranschlag zur Buche schlägt müsste sich selbst der dümmste im Klaren sein. Zudem hat der Dienstleister ja angeboten das Gerät zurück zu bauen, der Elektroniker erklärte jedoch bereits, daß die Einzelteile auseinander fielen und somit ohne Austausch das Gerät in einem noch schlechteren Zustand war als zuvor. Keiner behauptet zudem, daß die Lage hier klar und einfach wäre, wäre der Dienstleister ein A.r.s.c.h wie die Person, mit anderen Wörtern, auf dessen Antwort hier ich schreibe behauptet, dann würde er sich wohl keine Gedanken über faire Lösungen machen oder?

Geht es noch?

Ja, ganz genau - gehts noch? Sagte evtl. auch einer der alles für Lau will?

Da sitzt du ganz tief in Mist - oder „der Dienstleister“ eben. Einerseits hat der „Dienstleister“ Recht, andererseits der Kunde. Der Dienstleister scheint zwischen Amboß und Hammer zu sitzen.

Wenn der Kunde nicht endgegenkommen möchte ist das sein Recht. Wiederum passieren solche Faupax-es ja ständigt und man muss das irgendwie immer klären können. Was ich nicht ganz verstehe ist, wieso der Kunde nicht vorher sagte, dass er damit nicht einverstanden ist. Abhauen mit der Ware geht garnicht, ist klar, daß ein Teil zwar ihn gehört, einige andere aber dir (oder den „Dienstleister“). So müsste rein rechtlich gesehen das Gerät genau dort stehen bleiben wo es ist(war) - zwischen beiden Parteien, bis die Sache geklärt wurde.

Ich persönlich, wenn ich erfahre, daß ein Auftrag ohne mein Auftrag durchgeführt wurde wäre zwar auch sauer, würde es aber sofort unmittelbar monieren und nicht erstmal warten. Schon garnicht würde ich versuchen mit den Gerät fortzulaufen. Das klingt in der Tat nach unfairen Absichten - oder nach unreifen Charakter. Da der Kunde ja ein Studi sein soll, denke ich, daß das letztere auch eine Rolle spielt.

Versuche doch einen Ombudsmann oder sonstige Person für die Vermittlung zu sprechen. Allerdings könnte sich das dann nicht lohnen. Persönlich würde ich mit den Elektroniker sprechen und ihn zur Rede stellen und den Preis aufgrund seines Fehlverhaltens runterdrücken, dann auf Basis dieser Verhandlung für den Kunden einen endgültigen Preis setzen, der noch zu verkraften ist und deutlich unter den aktuellen liegt. Cirka bei 60-65 Euronen oder höchstens 70 Euronen. Den Kostenvoranschlag wirst du leider damit verrechnen müssen und den Kunden damit ein kleines Geschenk machen.

Den Elektronik Partner würde ich allerdings schnell wechseln wenn der Sachen wie diese bringt. Der wird dich noch öfter in Schwierigkeiten bringen wenn er sich schon jetzt sowas leistet.

Hai!

ein Gebot für einen Kostenvoranschlag in Höhe von 35,00 € abgegeben

Das soll er leisten und gut, nichts anderes wurde vereinbart!

Ich würde das Gerät an seiner Stelle schnell zurückgeben da sonst noch
anderer Ärger drohen kann.

Der Plem

Hai!

So müsste rein rechtlich gesehen
das Gerät genau dort stehen bleiben wo es ist(war) - zwischen
beiden Parteien, bis die Sache geklärt wurde.

Das steht bitte genau wo?

Der Plem

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Wat fragste mich denn? Kanns nicht sagen -wahrscheinlich im Kofferaum seines Wagens.

Wat fragste mich denn? Kanns nicht sagen -wahrscheinlich im
Kofferaum seines Wagens.

wo die parkuhr steht, bei der du den euro eingeworfen hast, um dem zu zu hören, der dir derartigen unsinn erzählt hat, wollte er wissen.
und das weißt nur du.

Das Ärger droht glaub ich nicht er sollte aber schon alles da einfach rausnehmen und den Kunden auch die kaputten Teile zurückgeben - wenn sie sich nicht einbauen lassen dann eben in einer kleinen Tüte. Soweit ich lesen konnte ist es einer Art Netzwerk Festplatte - die Einzelteile werden nicht allzu groß sein. Gell?

Wichtig! Auf jeden Fall einen Zeugen dabei haben der alles bezeugt.

Hier habn wir eigentlich ein klasisches Beispiel für eine Situation wo Jeder auf Jeden die Schuld abwälzen kann und der in der Mitte ist immer derjenige der von allen Seiten was abkriegt.

@TS
Versuchs doch einfach nochmal mit ihn zu reden - besser zu schreiben. Die Zeit verändert vieles und manche Menschen sind dann gesprächsbereiter als vorher.

… bei der du den euro eingeworfen hast…

Bin net der TS gell?