Hallo allrseits!
Was wäre wenn man selbständig ist und ein Problem hat. Rein hypothetisch - es wurde ein Auftrag - NAS Server Reparatur - angeboten, der Dienstleister hat schriftlich ein Angebot abgegeben in dem - aufgrund der Unklarheit was genau alles kaputt ist - ein Gebot für einen Kostenvoranschlag in Höhe von 35,00 € abgegeben und angemerkt wurde mit dem Vermerk, daß evtl. Reparatur nachträglich verhandelt werden muss.
Dann erhielt der Dienstleister den Zuschlag und den NAS Server (selbst abgeholt) von dem Kunden. Darauf hin hat er das Gerät an einen Geschäftspartner, der sich nur mit Elektronik beschäftigt übergeben. Dieser sollte sich das ansehen, doch als er das Gerät aufmachte stellte er fest, daß die beschädigten Teile sich förmlich gelöst hatten und sich nicht wieder einsetzen ließen. Also tauschte er Teile aus - alles im allen kostete das gerade mal 40€ (Teile und Reparatur). Der Dienstleister (der Auftragnehmer des Kunden) war davon selbst überrascht und es nicht so erwünscht war. Aber lt. seines Kollegen - einer Art „Höhere Gewalt“. Allerdings ist das ein Kleinstbetrag gewesen und der Dienstleister holte dann das Gerät und kontaktierte den Kunden per email mit der Nachricht über den Vollzug und die Kosten der Reparatur. Alles im allen wurde eine Rechnung gerade mal ca. 87,00 € - all inklusive - erstellt.
Der Kunde hat sich dann mit den Auftragnehmer für den nächsten Tag in der Stadt verabredet da er selbst nicht mobil war - es war ein entgegenkommen seitens des Dienstleisters - er brachte ihn das Gerät damit dieser nicht soviel mit dem Bus und Bahn fahren muss.
Als sie sich trafen behauptete der Kunde aber plötzlich, daß das ganze nicht in Ordung ist, daß er die Rechnung nicht bezahlt, daß er nur 35,00 € hat und keinen Cent mehr ausgeben würde. Der Auftragnehmer fragte ihn dann wieviel er dann aufbringen kann - um sich mit ihn gütlich zu einigen - doch der Kunde wollte nur diese 35,00 € zahlen und machte auf „armer Student“.
Natürlich konnte ihn der Dienstleister dermaßen weit preislich nicht entgegenkommen, da er sonst selbst drauf zahlen würde. Da es aber nicht optimal war, wollte er den Kunden schon einen kleinen Nachlass von 10 € anbieten - doch auch davon wollte der Kunde nichts hören. Weiterhin behauptete er, daß der Preis für den Kostenvoranschlag den Reparaturpreis gleichzusetzen wäre und er das Gerät für 35,00 € jetzt, sofort mitnehmen will. Als der Auftragnehmer das ablehnte krallte der Kunde sich das Gerät und wollte damit turnen(!) Er wurde dann vom Dienstleister jedoch erfolgreich zurückgedrängt und der Kofferraum mit den Gerät geschlossen.
Der enttäuschte Auftragnehmer hat das Gerät mitgenommen bis der flinke Kunde den Betrag begleicht, eine „Rückgängigmachung“ der Reparatur ist nicht möglich, da die Teile sich einfach in Einzelteile lösten.
Für den Auftragnehmer steht ausser Frage, daß der „Kunde“ ihn besch… wollte. Das sagen auch andere zu zu ihn mit dennen ich darüber spricht. Aber er holt sich gerne eben viele Meinungen um die goldene Mitte zu treffen. Denn Recht haben ist in Deutschland nicht immer Recht bekommen.
Was auf einen Betrugsversuch hindeutet
- er hatte einen Tag vor der Übergabe von der Summe und der Reparatur erfahren und verschwieg bis zur letzten Minute, daß er kein Geld hat bzw. ausgeben will
- er wollte mit den Gerät unter Arm fliehen, hat dabei aber nicht einmal die 35,00 € hinterlassen wollen (die hat er zuvor wieder in sein Portmonaie getan)
- er behauptet der Kostenvoranschlag wäre der Reparaturpreis, obwohl der Dienstleister ihn eindeutig und schriftlich die Rahmenbedingungen - wörtlich: „der Reparaturpreis muss nach Schadensfeststellung verhandelt werden“ - erklärte.
Nu stellt sich die berechtigte Frage was der Auftragnehmer in dieser verzwickten Situation machen soll. Das Gerät zurückgeben ohne das Geld zu erhalten kann er nicht da er schon investiert hat und es eine rechtlich gültige Abmachung (Geschäft) gibt, denn der Kunde wird garantiert nicht bezahlen. Das ist jetzt schon klar. Aber wenn er das Gerät behält bis die Summe beglichen wurde - darf er das denn? Oder gibt es noch andere Wege das ohne Anwalt zu regeln? Ich meine in einem Fall wo eine Seite keinen Schritt entgegenkommen will.
Überhaupt - wenn man auf „armer Student“ macht und später dann sich einen Anwalt leisten kann, dann ist das bei dieser Summe irgendwie verrückt. Verrückt ist des Kunden Logik ohnehin schon, denn die 35,00 € wird er ohnehin zahlen müssen, bei dem Marktwert des Gerätes um die 180,00-200,00 € ist eine Reparatur in dieser Höhe (knapp 45,00 €) noch erträglich.