Widerspruch

Hallo, wenn man aus irgendeinem Grund in Widerspruch geht, muss man den begründen ? Über eine Rückantwort würde ich mich freuen.
LG emily2000

Hallo, ja klar. Wenn man z.B. einen Bescheid zur Zahlung von Grundsteuer bekommt aber gar kein Grundstück besitzt, dann sollte man dies im Widerspruch auch angeben. Gruss K

Hi
zur Vereinfachung und evtl. Beschleunigung des Verfahrens sollte man schon angeben, warum man Widerspruch erhebt - eine Pflicht zur Begründung besteht jedoch nicht.

Gruß
haweThie

Hallo

zur Vereinfachung und evtl. Beschleunigung des Verfahrens
sollte man schon angeben, warum man Widerspruch erhebt - eine
Pflicht zur Begründung besteht jedoch nicht.

Hängt das nicht von dem Bereich ab, um den es geht? Soweit ich weiss, muss zum Beispiel bei einem Widerspruch gegen eine Markeneintragung der Grund angegeben werden, sonst kommt das Widerspruchsverfahren gar nicht erst in Gang?

Grüße,
.L