Hallo liebe WWWler,
heute interessiert mich folgender Fall.
Ein behinderter Arbeitnehmer war lange krank und ausgesteuert (nicht gekündigt), möchte endlich wieder entsprechend seinen Einschränkungen beim alten Arbeitgeber arbeiten.
Die Ärzte sagen grundsätzlich, dass er auf keinen Fall an seinem alten Arbeitplatz wieder zurückkehren sollte, da diese mit seinen Einschränkungen nicht mehr voll auszuführen sind bzw. er nur mangelnde Leistungen zu den ursprünglichen Anforderungen (z.B. Akkordarbeit) erbringen würde.
Arbeitgeber (Unternehmensgröße mehr als 5000 Mitarbeiter auf verschiedene Standorte verteilt) behauptet nun, das kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde und man doch jetzt noch einmal eine Arbeitsplatzbegehung am alten Arbeitsplatz (entgegen der ärztlichen Empfehlung) durchführen wolle.
Arbeitgeber interessiert es nicht, das besagter Arbeitnehmer (mit vorhandener Ausbildung) auch im Büro arbeiten könnte, was den körperlichen Einschränkungen des Arbeitnehmers voll entgegen kommen würde. AG meint auch, dass der abgeschlossene Arbeitsvertrag als Arbeitsbiene keine Änderung in einen Gehaltsempfänger zulässt. Man wolle den Wasserkopf abbauen und ihn nicht mit Behinderten zupflastern.
Zudem würden die Abteilungsleiter den Arbeitnehmer ablehnen, weil er ja zuvor schon so lange erkrankt war und die Kosten bei erneuter Krankheit in der Abteilung wieder steigen könnten.
Arbeitnehmer ist unsicher, ob er beim alten Arbeitsplatz tatsächlich wieder anfangen soll, da er jetzt schon weiss, das er viele Arbeiten nicht mehr durchführen kann und das auf jeden Fall zu Lasten der anderen Kollegen geht. Er hat zudem die Befürchtung, dass der Arbeitgeber ihm wegen mangelnder Leistung die Kündigung aussprechen wird. Er denkt auch, wenn er jetzt ablehnt könnte ihm das auch als Verweigerung angelastet werden.
Was meint ihr, wie soll sich der Arbeitnehmer nun verhalten? Und ist es korrekt, dass sich der AG auf die Hinterbeine stellen kann und sich darauf beruft, wie der alter Arbeitsvertrag lautet(?); dass eben nur ein Lohnarbeitsplatz für besagten Arbeitnehmer in Frage kommt, obwohl Arbeitnehmer einen Bürojob gelernt hat und jahrelang in einem anderen Unternehmen darin tätig war und über entsprechende Erfahrung verfügt. Haben Abteilungsleiter tatsächlich so viel Mitspracherecht?
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
Asmodine