Widerspruch auf Eigenbedarfskündigung per Whatsapp

Moinmoin
Vermieter Hr X hat dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt jetzt zweineinhalb Monate vor Ende des Mietverhältnises kam ein
Widerspruch per WA
Widerspruch bedarf doch der Schriftform?
MfG

Der Widerspruch ist eingegangen und angekommen. Per WA auch schriftlich.
Wo ist das Problem?

awM

Moin,
da der Widerspruch die Schriftform erfüllen muss, muss er handschriftlich unterschrieben sein, das kann eine what’s app imho nicht leisten.
Es ist meine Vermutung, dass whatsappitäten dem Gesetz noch lange nicht genügen werden

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 574b Form und Frist des Widerspruchs
(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären . Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.
(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat . Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.

Theoretisch könnte der Vermieter schweigend die zwei Monate abwarten und das Mietverhältnis nicht fortsetzen mit der Begründung, dass es keinen Widerspruch gegeben hat. Eine nicht nachvollziehbare what’s app wird das Gegenteil wohl nicht beweisen können…
Grüße, ynot

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§ 126 BGB - Schriftform . (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen.

Der Widerspruch erfolgte in der falschen Form und ist nichtig, er kann kommentarlos ignoriert werden.

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Zusatz:
Das stellt eine Eskalation dar, da der Mieter davon ausgeht, der Widerspruch wäre akzeptiert worden. Er wird sich nicht um eine Wohnung kümmern, sondern bis zum Kündigungstermin in der Wohnung bleiben. Es folgt dann die Räumungsklage.
Wenn man jetzt den Mieter über die falsche Form aufklärt, wird er den Widerspruch in der korrekten Form nachschieben, sofern die Frist dazu noch nicht abgelaufen ist (soweit ich das verstanden habe, wäre dies der 31.12.19).
Dann geht es halt auch in das Gerichtsverfahren, ob die Kündigung durchzusetzen ist.

Ich persönlich würde als Vermieter nach Ablauf der Frist (2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses) darauf hinweisen, dass der Widerruf nicht formgerecht war und daher nichtig ist. Der Mieter weiß dann, dass ein Widerruf nicht mehr möglich ist und dass er jetzt halt noch knapp zwei Monate Zeit hat, sich eine Wohnung zu suchen.

Also, Brief am 02. Januar in den Kasten des Mieters werfen und dann sollte er am 29.02. ausziehen.
Jedenfalls ist ein Widerspruch gegen die Kündigung nicht mehr möglich - wenn der Vermieter damals in der Kündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen hat.