Hallo Zusammen,
angenommen man erhalte einen Bescheid mit einem Zins- und Tilgungsplan für eine Stundung in monatlichen Teilzahlungen (Thema: Rückzahlung BaFöG beim Bundesverwaltungsamt). Der Zins- und Tilgungsplan sieht vor, dass eine erste Rate am Tag X gezahlt wird.
Wenn nun ein Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt wird und während des Widerspruchverfahrens der Tag X verstreicht: muss die Rate dann trotzdem gezahlt werden oder hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Vielen Dank für Eure Antworten!