Widerspruch Baugenehmigung

was tun, wenn Baugenehmigung die Nutzung von einem Sall ( ca für 100 Personen) nur noch für 50Personen bis 22:00 Uhr vorsieht?
Widerspruch und wenn ja, wie?

Hallo !

Es werden in der Genehmigung(Nutzungsänderung ?) die Gründe dafür benannt sein.
Also kann man auch diese Gründe (Lärmschutz der Nachbarn,nehme ich stark an!) anfechten,wenn man dafür gute Gründe zu haben glaubt.

Dazu wäre wohl rechtliche Beratung nötig.
Es ist natürlich nicht immer alles OK was die Verwaltung in Sachen Baurecht(Veranstaltungsrecht/Gaststättenrecht) macht,aber das zu prüfen,ist ja Sache des kundigen Fachmannes (Anwalt f. Baurecht oder auch ein kundiger Architekt),der das Bauvorhaben doch sicher schon betreut,oder ?

MfG
duck313

hallo, duck313,
es sind keinerlei begründungen in der genehmigung zu finden. es wurde der saal schon immer für veranstaltungen genutzt und jetz nicht mehr?

Hallo !

Ist es denn überhaupt eine Baugenehmigung ?

Wurde umgebaut ?

Oder ist das eine Neukonzession als Gaststätte mit Saalbetrieb f. Veranstaltungen ?
Dabei kann es auch neue Bedingungen geben.
Und die können schon abweichen zu früher. Womöglich haben sich Bestimmungen geändert (Brandschutz,Notausgänge,Lärmschutz der Nachbarn,neuer Bebauungsplan …)

In jeder Genehmigung steht eine Rechtbelehrung drin,was man machen kann,wenn man mit einzelnen Bedingungen nicht einverstanden ist.

Man kann ohne weiteres auch selbst auf der zuständigen Behörde nachfragen und um Erläuterung bitten,dazu brauchts noch keine rechtliche Beratung.
Vielleicht klärt es sich dann schon,was und warum es so angeordnet wurde.

mfG
duck313

Hallo,

ist es wirklich eine Baugenehmigung?
Oder eine Genehmigung nach einer Versammlungsstättenverordnung?

Was wurde denn neu- oder umgebaut?
Wurde nur eine neue Nutzung beantragt?

Man könnte auch mal den Sachbearbeiter anrufen (Telefonnummer steht auf dem Becsheid) und fragen, was man machen kann, ändern muss oder anders bauen muss um die Genehmigung für die Nutzung für 100 Personen zu bekommen.

Man kann sich auch mal den Bescheid ganz durchlesen, da MÜSSEN die Gründe angegeben sein, warum nun eine Änderung vorliegt.

Grüße
miamei

Hallo,

ich habe so meine Zweifel, dass es sich um eine Baugenehmigung handelt.
Wenn ein Bescheid (welcher auch immer) zugegangen ist, dann sollten darin auch die Gründe für diesen Bescheid aufgeführt werden.
M.E. reicht es zunächst, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und Akteneinsicht zu verlangen (und nach der Akteneinsich kann der Widerspruch begründet werden).
Um den Widerspruch zu formulieren, sollte man sich aber fachkundiger Hilfe versichern; es ist so einfach nicht, einen Bescheid zu kippen.

Gruss

Iru