Widerspruch bei Ablehnung Ernährung

Habe imALGII Antrag das Zusatzblatt von meinem Arzt auf Zuschuß bei kostenaufwändiger Ernährung ausfüllen lassen.Es wurde aufgeführt,Hypertonie und Cholesterin.Nun lehnt die Behörde den Zuschuß ab,weil bei Adipositas eine gesunde Mischkost nicht kotenaufwendiger ist.Ich sehe das aus Erfahrung aber anders und habe Widerspruch eingelegt.Wie geht es nun weiter?Geht es vor Gericht?Welcher Anwalt oder Arzt kann mich da unterstützen?

Weniger Essen !!
Wie Du hast Bluthochdruck und Probleme mit dem Cholesterin und brauchst deswegen mehr Geld??? Ich find das einfach dreist. Obst und Gemüse gibts auch beim Discounter. Diät ist mit weniger Essen verbunden!
Ich ernähre mich ebenfalls mit gesunder Mischkost (um nicht erst fett zu werden)hab das während meiner Arbeitslosigkeit getan (in der ich im übrigen von 750 € leben mußte, da wurden mir aber Miete usw nicht zusätzlich bezahlt) und tue das auch jetzt wo ich wieder verdiene. Die Kosten sind jeweils die gleichen.

Und wenn Du Diät halten willst, was ich bei dem Krankeitsbild für ratsam halte, würdest Du ja an der Menge sparen und könntest dann auch zum Bioladen gehen und mehr bezahlen.

Tut mir leid, dass ich so gemein werde, aber ich finde diese Anspruchshaltung unmöglich. Und dann gehst Du womöglich noch vor Gericht und verursachst noch mehr Kosten!

Guten Appetit
Pat

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Guten Tag,
wenn du deinen Widerspruch nicht mit einem aufwändigen Arztgutachten unterstützen kannst, wird dir der Widerspruch wohl abgelehnt werden. Achtung: Gutachten des Arztes ist eine Privatleistung deren Kosten du selbst zu tragen hast, wobei das Gutachten leicht teurer kommen kann, als das was du dann als Mehraufwand bekommst. Und selbst mit Gutachten sehe ich bei Cholesterin und Adipositas keine grossen Erfolgsaussichten…Wenn du Medikamtente brauchst, werden die dir verschrieben und auch von der Krankenkasse bezahlt, ansonsten sehe ich keine grossen Erfolgsaussichten.
Nachdem du dann den Widerspruchsbescheid erhalten hast, kannst du Anfechtungsklage einreichen, aber weder der Widerspruch noch die Klage habe aufschiebende Wirkung.
Im übrigen kann ich mich Pat, meinem Vorredner nur anschließen
Grüße
dragonkidd

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Die Antwort von Pat stufe ich als Dreistigkeit ein,
da hier nicht klar ist, woher die Krankheit kommt.

Gerade das Prozedere bei dieem Antragsverfahren ist
mehrfach gerichtlich erfolgreich angegriffen worden.

Es kann nicht angehen, dass Jeder gleich mehreren
Behörden gegenüber alles offenbaren muss.

Hallo,

Wie geht
es nun weiter?

  1. Widerspruch einlegen
  2. wenn nicht abgeholfen wird klagen beim Sozialgericht (geht ohne Anwalt und kostenlos)
  3. wenn nicht einverstanden Berufung beim Landessozialgericht
  4. wenn nicht einverstanden Revision beim Bundessozialgericht

Geht es vor Gericht?Welcher Anwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

oder Arzt
Internist

kann mich da unterstützen?

ich sehe allerdings keine Chancen bei Adipositas.
Am besten hilft, wie andere schon schrieben, mehr Energie verbrauchen als reinschieben.

Gruß
Otto