Ich habe beim Thema Vollmacht folgendes Verständnisproblem:
Nach dem Abstraktionsprinzip sind Vollmacht und Grundgeschäft voneinander unabhängig.
Nach 168 Satz 1 BGB erlischt jedoch die Vollmacht, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft (Grundgeschäft) erlischt. Das ist doch ein Widerspruch??!!
Kann mir jemand die Erleuchtung bringen?
Vielen Dank bereits im Voraus