Widerspruch bei Abstraktionsprinzip

Ich habe beim Thema Vollmacht folgendes Verständnisproblem:

Nach dem Abstraktionsprinzip sind Vollmacht und Grundgeschäft voneinander unabhängig.
Nach 168 Satz 1 BGB erlischt jedoch die Vollmacht, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft (Grundgeschäft) erlischt. Das ist doch ein Widerspruch??!!

Kann mir jemand die Erleuchtung bringen?

Vielen Dank bereits im Voraus

Hallo,

ich kann leider nicht weiterhelfen.

Grüße
M. Rettig