wenn jemand gegen einen Bescheid von einer Behörde einen Widerspruch einleitet,was genau geschieht anschliessend!!Welche sind da die nächsten Schritte!!!Was ist wenn die Behörde nicht darauf reagiert!!
Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.
wenn jemand gegen einen Bescheid von einer Behörde einen
Widerspruch einleitet,was genau geschieht
anschliessend!!
Schätze, das sollte eine Frage sein!!! Dann nimmt man Fragezeichen!!! Und zwar eins!!!
Antwort: Das weiß man nie. Entweder die Behörde sieht ihr Fehlverhalten ien und nimmt den Bescheid zurück oder sie erläßt einen Widerspruchsbescheid. Dritte Möglichkeit: Nichts passiert.
Welche sind da die nächsten Schritte!!!
Schätze, das sollte eine Frage sein!!! Dann nimmt man Fragezeichen!!! Und zwar eins!!!
Antwort: Die Behörde ist dran.
Was ist
wenn die Behörde nicht darauf reagiert!!
Schätze, das sollte eine Frage sein!!! Dann nimmt man Fragezeichen!!! Und zwar eins!!!
Antwort: Dann darf man, nach einer angemessenen Frist, direkt klagen, siehe zB § 75 VwGO.
als nächsten Schritt empfiehlt sich die persönliche Vorsprache.
Dies ermöglicht, den Widerspruch durch Niederschrift zu hinterlegen und sich davon eine Durchschrift mit der Unterschrift des Protokollanten und des Widersprechenden ausstellen zu lassen.
Im Falle der durch Fristvereinbarung feststellbaren Untätigkeit, wäre es möglich Dienstaufsichtsbeschwerde bei nächst höherer Stelle einzureichen; entweder beim Fachvorgesetzten oder Aufsichtsbehörde. Unter Umständen auch zeitgleich. Geht auch.
Hallo,
bei einem Widerspruch wird die Entscheidung zu einem Antrag nochmals überprüft und zwar von der sogenannten Widerspruchsstelle dieser Behörde. Dies bekommt man bei jedem Bescheid mitgeteilt. Gegen einen Widerspruchsbescheid kann man beim Sozialgericht Klage erheben.
Gruß
Otto
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in unserem Amt haben wir dafür eine eigene Abteilung. Die prüft, was der Widerspruchsführer (so heißt das wirklich) vorgebracht hat, bei medizinischen Fragen wird die Akte dann einem Arzt vorgelegt, und dann erfolgt der Bescheid.
Bei anderen Behörden gibt es z. B. Widerspruchsausschüsse, die sich regelmäßig treffen. Der Ausschuss ist unterschiedlich besetzt, den Mitgliedern wird der Sachverhalt vorgetragen, und dann wird ab gestimmt, ob der Widerspruch ganz oder teilweise oder überhaupt nicht erfolgreich ist.
Als Frist würde ich mindestens drei Monate rechnnen, wenn dann nichts kommt, erinnern.
Gruss
Andreas
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Also…
Eine persönliche Vorsprache ist mir noch nie untergekommen!
Der nächste Schritt wäre abzuwarten, welchen Bescheid Du bekommst. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keiner erfolgen (auch keine Zwischenmitteilung) so ruf einfach an und frage, ob Dein Widerspruch eingegangen ist.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist wohl hier völlig fehl am Platze – Du meinst wohl eine Fachaufsichtsbeschwerde? Oder eher eine Untätigkeitsklage?
Alles in Allem – worldwidefab hat es schon relativ gut beschrieben.