Widerspruch bei Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,
da ich bereits am 30.04.2009 aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, habe ich den Vermieter schriftlich aufgefordert mir die Nebenkostenabrechnung für 2008 zu schicken. Diese hat er dann am 29.12.09 abgeschickt, jedoch ist diese bei mir erst am 04.01.2010 im Briefkasten gelandet. Die Abrechnung erscheint mir sehr hoch, da ich laut dieser einen doppelt so hohen Wasserverbrauch (wir waren 2 Personen) haben sollte als meine Nachbarn mit 4 Personen. Ebenfall berechnet er uns Reinigungskosten für den Hausgang, obwohl wir das Putzen selber gemacht haben. Wie muß nun der schriftliche Widerspruch erfolgen, gibt es da bestimmt Richtlinien die ich einhalten muß? Ich weiß das dieser innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt erfolgen soll. Ferner hat er bereits im August das Sparkonto auf das die Kaution eingezahlt wurde, aufgelöst. Hierzu hätte er meine Unterschrift benötigit, die ich jedoch verweigert habe, weil ich zuerst die Nebenkostenabrechnung einsehen wollte. Daran hat er sich aber nicht gehalten. Außerdem hat er sein Anschreiben das der Nebenkostenabrechnung beilag, mit dem 24.10.2009 datiert!
Ferner mußte man in diesem Haus das Wasser immer gut 5 Minuten laufen lassen, bis es warm (nicht heiß!!!) kam, man konnte also vor dem Duschen noch gemütlich eine Zigarette rauchen.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
Mahema

Guten Tag, Mehema,

ooh, viele Fragen auf einmal.
Ich fang mal hinten an:
Deine Kaution darf nicht mit eventuellen Forderungen aus Nebenkosten verrechnet werden. Eine Kaution ist spätestens 6 Monate nach Auszug auszuzahlen und zwar incl. Zinsen und Zinseszinsen bis zum Tag der Auszahlung.

Nun zu Deiner Nebenkostenabrechnung:
Der Vermieter hat die Abrechnung in 2009 abgeschickt, hat also seine Frist bewahrt. Ihr habt sie am ersten Werktag im Januar erhalten, das ist in einem Rahmen, wo Du bei Gericht keine Chance hättest.

Nun zum Wassergeld:
Habt Ihr eine eigene Wasseruhr gehabt? Oder war das eine Gemeinschaftsuhr? Wenn es eine Gemeinschaftsuhr war, wird der Verbrauch nach qm und Personen ermittelt und zwar bis zum Tage des Auszuges. Habt Ihr den Zählerstand damals abgelesen?
Dass warmes Wasser erst nach einer gewissen Zeit aus dem Kran kommt, ist bei einer zentralen Heizung durchaus normal. Das Wasser wird ja in der Heizung erwärmt und nicht in den Rohren, folglich muss das kalte Wasser ja erst mal aus den Rohren raus, bis warmes nachläuft. Wenn nur warmes, statt heißes Wasser kam, war der Wasserdruck in der Heizung wahrscheinlich zu gering eingestellt, das hättet Ihr aber schon während der Mietzeit beanstanden müssen.

Dann die Reinigungskosten:
Wenn im Mietvertrag stand, dass der Flur durch eine Reinigungskraft gereinigt wird, und diese auch regelmäßig da war, seid Ihr zu der Zahlung verpflichtet, egal, ob Ihr gesagt habt, wir wollen das nicht und putzen selber. Abweichende Vertragsänderungen hätten schriftlich festgelegt werden müssen.
War diese Reinigungskraft nicht da, kann der Vermieter das natürlich nicht in Rechnung stellen.

Ich würde an Eurer Stelle nun hergehen und vom Vermieter die Kaution inclusive Zinsen bis zum Tage der Auszahlung fordern, „hierbei haben wir uns eine Frist bis zum 15.02.2010 gesetzt. Sollte die Kaution nicht während dieser Frist zur Auszahlung kommen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass eine Verrechnung der Mietkaution mit den Nebenkostenansprüchen rechtswidrig ist“

Dann einen zweiten Brief schicken, in dem Ihr die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung anzweifelt. Angezweifelt werden insbesondere die Wasserkosten und die Flurreinigungskosten, da wir den Flur selber gereinigt haben. Wir bitten um Überprüfung und detaillierter Aufrechnung bis zum Tage unseres Auszugs…

Beide Briefe am besten per Einschreiben mit Rückschein verschicken.

Gut wäre natürlich, wenn Ihr eine Rechtschutzversicherung hättet, dann ab zum Anwalt…

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen,

Gruß,
Rainer

Hallo,

leider kenne ich mich nur mit Widersprüchen im Rentenrecht aus.

Viele Grüße von
Harald Meyer