Widerspruch bei Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,
da ich bereits am 30.04.2009 aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, habe ich den Vermieter schriftlich aufgefordert mir die Nebenkostenabrechnung für 2008 zu schicken. Diese hat er dann am 29.12.09 abgeschickt, jedoch ist diese bei mir erst am 04.01.2010 im Briefkasten gelandet. Die Abrechnung erscheint mir sehr hoch, da ich laut dieser einen doppelt so hohen Wasserverbrauch (wir waren 2 Personen) haben sollte als meine Nachbarn mit 4 Personen. Ebenfall berechnet er uns Reinigungskosten für den Hausgang, obwohl wir das Putzen selber gemacht haben. Wie muß nun der schriftliche Widerspruch erfolgen, gibt es da bestimmt Richtlinien die ich einhalten muß? Ich weiß das dieser innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt erfolgen soll. Ferner hat er bereits im August das Sparkonto auf das die Kaution eingezahlt wurde, aufgelöst. Hierzu hätte er meine Unterschrift benötigit, die ich jedoch verweigert habe, weil ich zuerst die Nebenkostenabrechnung einsehen wollte. Daran hat er sich aber nicht gehalten. Außerdem hat er sein Anschreiben das der Nebenkostenabrechnung beilag, mit dem 24.10.2009 datiert!
Ferner mußte man in diesem Haus das Wasser immer gut 5 Minuten laufen lassen, bis es warm (nicht heiß!!!) kam, man konnte also vor dem Duschen noch gemütlich eine Zigarette rauchen.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
Mahema

kalt Duschen härtet ab,
Rauchen schadet der Gesundheit
und das Nichtbeachten der Forenregeln führt zum Löschen der Posts

vnA

Hallo,

hier meine Antworten und Hinweise:

„Guten Tag,
da ich bereits am 30.04.2009 aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, habe ich den Vermieter schriftlich aufgefordert mir die Nebenkostenabrechnung für 2008 zu schicken.“

Er kann diese zuschicken, wann immer er will. Dies muss aber innerhalb des darauf folgenden Kalenderjahres geschehen.

„Diese hat er dann am 29.12.09 abgeschickt, jedoch ist diese bei mir erst am 04.01.2010 im Briefkasten gelandet.“

Eigentlich zu spät. Allerdings sollte ein am 29.12.2009 abgestempelter Brief tatsächlich rechtzeitig angekommen sein. Das wird jetzt schwer nachzuweisen sein. Ich würde allerdings auslegen, dass die Abrechnung zu spät kam. Möge er alles andere Nachweisen.

„Die Abrechnung erscheint mir sehr hoch, da ich laut dieser einen doppelt so hohen Wasserverbrauch (wir waren 2 Personen) haben sollte als meine Nachbarn mit 4 Personen. Ebenfall berechnet er uns Reinigungskosten für den Hausgang, obwohl wir das Putzen selber gemacht haben.“

Das ist schwer abzuschätzen. 2 Personen können auch mehr Verbrauchen als 4. Kommt auf die Hygiene an. :wink: Hier sollten von Anfang an alle verbräuchte mtl protokolliert werden. Ihr habt doch Zugang zur Wasseruhr? Ist diese übrigens noch geeicht? :smile: Muss drauf stehen.

„Wie muß nun der schriftliche Widerspruch erfolgen, gibt es da bestimmt Richtlinien die ich einhalten muß? Ich weiß das dieser innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt erfolgen soll.“

Ganz kurz und Knapp: Hiermit lege ich fristgerecht Einspruch zur Betreibskosten- und Nebenkostenabrechnung 2008 ein! Achtung: Einschreiben ist keine rechtlicher Nachweis. Kann ja ein leere umschlag verschickt wurden sein. Besser: Fax mit Faxbestätigungsausdruck und verkleinerter Seitenaufdruck, Email oder persönliche Übergabe mit Zeugen sind besser.

„Ferner hat er bereits im August das Sparkonto auf das die Kaution eingezahlt wurde, aufgelöst. Hierzu hätte er meine Unterschrift benötigit, die ich jedoch verweigert habe, weil ich zuerst die Nebenkostenabrechnung einsehen wollte. Daran hat er sich aber nicht gehalten.“

Beschwerde bei der zuständigen Bank einlegen. Diese hätte hier nicht auszahlen dürfen. Für mich nicht nachvollziehbar.

„Außerdem hat er sein Anschreiben das der Nebenkostenabrechnung beilag, mit dem 24.10.2009 datiert!“

Datum des Poststempels ist interessanter und rechtlich wichtiger.

„Ferner mußte man in diesem Haus das Wasser immer gut 5 Minuten laufen lassen, bis es warm (nicht heiß!!!) kam, man konnte also vor dem Duschen noch gemütlich eine Zigarette rauchen.“

Mmmh…zum einen je nach Leitungslängen möglich. Zum anderen…vorher den Mangel anzeigen…und immer Möglichkeiten der Reparatur etc. geben…jetzt ist es zu spät.

„Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
Mahema“

Konnte ich? :smile:

LG

Kleiner Hinweis noch:

„Diese hat er dann am 29.12.09 abgeschickt, jedoch ist diese bei mir erst am 04.01.2010 im Briefkasten gelandet.“

Eigentlich zu spät. Allerdings sollte ein am 29.12.2009 abgestempelter Brief tatsächlich rechtzeitig angekommen sein. Das wird jetzt schwer nachzuweisen sein. Ich würde allerdings auslegen, dass die Abrechnung zu spät kam. Möge er alles andere Nachweisen.

Du hast dann aber weiterhin Anspruch auf eventuelle Gutschriften. Der Vermieter auf Nachzahlungen nicht. Also auch bei einer zu spät eingegangenen Abrechnung prüfen und schauen ob alles Rechtens ist…