Hallo zusammen,
ich bin selbständig, freiwillig in der GKV versichert. Aufgrund ungewissen Verdienstes habe ich bei der KV einen Antrag auf Stundung gestellt. Das Jahr verlief so lala und ich habe die Angaben über die möglichen Einnahmen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Auf Drängen der KV und mehrfacher Rückfragen meinerseits beim Finanzamt, wurde der Steuerbescheid nun endlich zugestellt, welchen ich postwendend an die KV geschickt habe. Daraufhin erfolgte eine Nachberechnung. So weit war alles ok, auch die Beiträge für den vergangenen Zeitraum, welche nachgezahlt werden. Nun erhielt ich ein Schreiben der KV über den nachträglich zu entrichtenden Säumniszuschlag für insgesamt 16 Monate (immerhin fast 600 €). Damit bin ich allerdings nicht einverstanden, da ich die Angaben bei Antragstellung so weit es möglich war, gemacht habe. Nun möchte ich einen Widerspruch an die KV senden.
Meine Frage: Greift hier evtl. § 24 Abs. 2 SGB IV bzw. §76 SGB IV?
Da ich etwas in Eile bin, möchte ich darum bitten, nur auf Tatsachen beruhende Antworten zu erhalten und andere (perösnliche) Meinungen zu unterlassen.
Vielen Dank schon mal an alle.