Mal angenommen, jemand wird auf einer Landstraße (B64) mit 100 geblitzt, wo 70 ist.
Dieser jemand hat aber im zweispurigen Bereich 2 LKW überholt, ohne Begrenzung mit dem Vorgang begonnen und konnte das 70-Schild nicht sehen, weil die beiden LKW noch nicht überholt waren.
Außerdem ist der Starenkasten ziemlich schlecht sichtbar angebracht, was wohl so beabsichtigt ist, aber das Blitzen selbst schon fast verkehrsgefährdend ist.
Nun möchte dieser jemand Widerspruch einlegen. Macht das Sinn? Probieren kann man es ja mal, oder?
Außerdem ist der Starenkasten ziemlich schlecht sichtbar
angebracht, was wohl so beabsichtigt ist, aber das Blitzen
selbst schon fast verkehrsgefährdend ist.
Wieso? Springt der Blitzer denn spontan auf die Fahrbahn und versucht dir so einen Schrecken einzujagen?
Außerdem ist der Starenkasten ziemlich schlecht sichtbar
angebracht, was wohl so beabsichtigt ist, aber das Blitzen
selbst schon fast verkehrsgefährdend ist.
Wieso? Springt der Blitzer denn spontan auf die Fahrbahn und
versucht dir so einen Schrecken einzujagen?
Hahahahahahahaha!!! Ich stelle mir das gerade bildlich vor!!! HERRLICH!!!
Nein, Gott sei Dank ist er angebunden!!! ;-DDDDDD
Dieser jemand hat aber im zweispurigen Bereich 2 LKW überholt,
ohne Begrenzung mit dem Vorgang begonnen und konnte das
70-Schild nicht sehen, weil die beiden LKW noch nicht überholt
waren.
Bei 2- oder mehrspurigen Straßen stehn in aller Regel die Schilder rechts UND links.
Außerdem ist der Starenkasten ziemlich schlecht sichtbar
angebracht, was wohl so beabsichtigt ist, aber das Blitzen
selbst schon fast verkehrsgefährdend ist.
Das wurde ja schon erklärt
Nun möchte dieser jemand Widerspruch einlegen. Macht das Sinn?
Probieren kann man es ja mal, oder?
Probieren geht über studieren. Und wenn die REchtschutzversicherung mitmacht - warum nicht.
Ist ja billiger und weniger aufwendig als die 50 ,-€ zu zahlen und einen Punkt zu bekommen.
Ich habe mal gelernt (man nennt es auch Erziehung), dass man für Fehler geradestehen muss.
Dieser jemand hat aber im zweispurigen Bereich 2 LKW überholt,
ohne Begrenzung mit dem Vorgang begonnen und konnte das
70-Schild nicht sehen, weil die beiden LKW noch nicht überholt
waren.
Bei 2- oder mehrspurigen Straßen stehn in aller Regel die
Schilder rechts UND links.
Nein, es steht nur rechts.
Nun möchte dieser jemand Widerspruch einlegen. Macht das Sinn?
Probieren kann man es ja mal, oder?
Probieren geht über studieren. Und wenn die
REchtschutzversicherung mitmacht - warum nicht.
Ist ja billiger und weniger aufwendig als die 50 ,-€ zu zahlen
und einen Punkt zu bekommen.
Soweit ich gesehen habe, sind es 3 Punkte.
Ich habe mal gelernt (man nennt es auch Erziehung), dass man
für Fehler geradestehen muss.
Man muß sich aber auch mal wehren.
Naja, wie auch immer, Jemand wird wohl nichts unternehmen.
Wenn der Vorwurf unzutreffend wäre, sollte man sich wehren, klar. Ist er das nicht, weil schlicht (über) 100
statt 70 gefahren wurde, sollte man einfach zahlen und gut ist.
Wenn der / die Punkt(e) schmerz(t)en, weil man schon so viele hat, daß es langsam eng wird, sollte man
mal über seine Fahrweise statt über „sich wehren“ nachdenken.
Naja, wie auch immer, Jemand wird wohl nichts unternehmen.
Vielen Dank für die fachlich versierte Beantwortung der o. g. Schuldfrage. Im Nebel stochernde juristische Laien wie ich sind halt doch immer wieder auf Erhellung durch die Experten angewiesen.
Augenzwinkernder Gruß,
Zeh_14
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Außerdem ist der Starenkasten ziemlich schlecht sichtbar
angebracht,
Was für eine Unverschämtheit, oder?!
:was wohl so beabsichtigt ist,
WAS?
:aber das Blitzen
selbst schon fast verkehrsgefährdend ist.
Huch! Blitzen gefährdet den Verkehr? Rasen nicht? Mhmm…
Wieso? Springt der Blitzer denn spontan auf die Fahrbahn und
versucht dir so einen Schrecken einzujagen?
Kann doch sein? Bäume springen doch auch einfach auf die Straße und stoßen da mit Autos zusammen.
Besonders nachts, speziell am Wochenende, passiert das hier in Brandenburg andauernd.
Lustig, exakt die gleiche Formulierung wollte ich in mein eigenes Antwortposting einbauen, rate mal warum.
Im Ausgangsfall wäre mein Rat: Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer einholen, zum Anwalt gehen und diesen bitten, einen schönen Schriftsatz um das Wörtchen „Augenblicksversagen“ herum zu basteln, falls das überhaupt nötig werden sollte.
Wenn keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht: Erst wieder hinters Steuer setzen, wenn es soweit ist. Eine gute Versicherung kostet 20 Euro im Quartal.