Widerspruch Bußgeldbescheid

Wer kann mir mit Erfahrungswerten helfen?
Angenommen, ein einzelner Polizist hält einen Verkehrsteilnehmer an und wirft z.B. überholen im Überholverbot auf der Autobahn vor -welche Chancen hat man unter welchen Umständen bei Widerspruch?
Weiterhin angenommen, dieser Verkehrsteilnehmer ist sich sicher, keinen Verstoß begangen zu haben?
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass vor Gericht einem Polizisten, der den Verstoß nicht auf Video aufgenommen hätte, aufgrund seiner mündlichen Aussage bzw. Aufzeichnungen, die er sich hinterher macht, geglaubt wird?
Spasseshalber weiter angenommen, bei der Kontrolle hat keine Belehrung über die zusätzliche Gebühren, die durch Zusendung des Bußgeldbescheids entstehen, statt gefunden - müsste diese zusätzliche Gebühr trotzdem gezahlt werden (andere Möglichkeit wäre evtl. vor Ort bar zahlen „kostenfrei“, aber ohne Widerspruchsmöglichkeit…)?

Hallo,

Wer kann mir mit Erfahrungswerten helfen?
Angenommen, ein einzelner Polizist hält einen
Verkehrsteilnehmer an und wirft z.B. überholen im
Überholverbot auf der Autobahn vor -welche Chancen hat man
unter welchen Umständen bei Widerspruch?

Im BG-Verfahren heißt das Rechtmittel „Einspruch“.
Über die Chancen kann man nichts sagen, da niemand den Richter kennt oder weiß, wie er entscheidet.

Weiterhin angenommen, dieser Verkehrsteilnehmer ist sich
sicher, keinen Verstoß begangen zu haben?
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass vor Gericht einem
Polizisten, der den Verstoß nicht auf Video aufgenommen hätte,
aufgrund seiner mündlichen Aussage bzw. Aufzeichnungen, die er
sich hinterher macht, geglaubt wird?

s.o.
Der Richter wird sich anhand der Zeugenaussage(n) ein eigenes Bild machen und dann entscheiden.

Spasseshalber weiter angenommen, bei der Kontrolle hat keine
Belehrung über die zusätzliche Gebühren, die durch Zusendung
des Bußgeldbescheids entstehen, statt gefunden - müsste diese
zusätzliche Gebühr trotzdem gezahlt werden

Ja, da ein Bußgeldbescheid immer (lt. Gesetz) mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden ist.

(andere Möglichkeit
wäre evtl. vor Ort bar zahlen „kostenfrei“, aber ohne
Widerspruchsmöglichkeit…)?

Nicht bei „Überholen im Überholverbot“ - das ist nicht verwarnungsfähig.

Gruß
HaWeThie

Hi!

Wer kann mir mit Erfahrungswerten helfen?

Ich. Leider…

Angenommen, ein einzelner Polizist hält einen
Verkehrsteilnehmer an und wirft z.B. überholen im
Überholverbot auf der Autobahn vor -welche Chancen hat man
unter welchen Umständen bei Widerspruch?

Nur äußerst geringe.

Weiterhin angenommen, dieser Verkehrsteilnehmer ist sich
sicher, keinen Verstoß begangen zu haben?

Tja…

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass vor Gericht einem
Polizisten, der den Verstoß nicht auf Video aufgenommen hätte,
aufgrund seiner mündlichen Aussage bzw. Aufzeichnungen, die er
sich hinterher macht, geglaubt wird?

Sehr, sehr hoch.
Vor Gericht wird einem Polizisten/Beamten regelmässig mehr Glaubwürdigkeit beigemssen.
Es wird hier nun erneut massiv negiert werden, aber ich würde an Stelle des Fragenden damit rechnen.

Spasseshalber weiter angenommen, bei der Kontrolle hat keine
Belehrung über die zusätzliche Gebühren, die durch Zusendung
des Bußgeldbescheids entstehen, statt gefunden - müsste diese
zusätzliche Gebühr trotzdem gezahlt werden (andere Möglichkeit
wäre evtl. vor Ort bar zahlen „kostenfrei“, aber ohne
Widerspruchsmöglichkeit…)?

Vermutlich ja.

Mein Tip: solange es kein Führerscheinentzug ist, würde ich in einem solchen Fall zahlen. Gegen den Klüngel aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht hat der Bürger kaum eine Chance.

Grüße,

M.