Liebe Experten,
eine kniffelige Frage:
Angenommen, ein Versicherter hat noch vor dem 31.12.2004 eine kapitalbildende Lebensversicheurng bei einem englischen Anbieter abgeschlossen. Natürlich, unwissend, mit Dynamik von 10%. Dieser hat er dann immer mal widersprochen, alle 3 Jahre aber angenommen.
Nun sind die Beiträge hoch genug … der Versicherte möchte die Dynamik stoppen - unwiderruflich.
Er will einfach den „erreichten“ Beitragssatz weiter bezahlen.
Frage:
Wirkt sich dieses dauerhafte Stoppen auch auf die steuerfreie Auszahlung der Abruf- bzw. Ablaufleistung aus?
Gilt eine solche Änderung als Vertragsänderung und ist der Vertrag dann nicht evtl. steuerpflichtig bei Auszahlung???
Bin mir da nicht sicher. In den Vertragsbedingungen steht dazu explizit nichts.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Danke