Widerspruch einer Lastschirt

Hallo Zusammen,

gilt der der Widerspruch zu einer Lastschrift auch als Widerspruch zu der Einzugsermächtigung?

Bei mir ist die Sachlage so: ien Kredit mit 3 Jahren Laufzeit wurde gewährt. Die Einzugsermächtigung mit Vertragsbegin erteilt. Diese wurde jedoch 3 Monate lang nicht genutzt, sodass ich 2,5 Jahre lang überwiesen habe. Nun kommt die Bank auf die Idee den Betrag vom Konto einzuziehen. Da keine Angaben zu Kunden- bzw. Vertragsnummer angegeben wurden habe ich der Abbuchung widersprochen…und das 4 Monate nacheinander.

Nun weis ich wofür ich bezahlen soll. Nur kann mir die Bank die Gebühren für alle Widersprüche in Rechnung stellen? Oder hätten sie erst garnicht nach dem ersten Widerspruch wieder abbuchen dürfen?

Vielen Dank im Vorraus!

Nur kann mir die Bank die Gebühren für alle Widersprüche in Rechnung stellen? Oder hätten sie erst garnicht nach dem ersten Widerspruch wieder abbuchen dürfen?

Die Einzugsermächtigung ist möglicherweise Bestandteil des Kreditvertrages. D.h. mit Entzug der Einzugsermächtigung brichst Du evtl. den Kreditvertrag. Die Bank kann ggf. sofort die Restsumme fällig stellen.

Bei Dir hat die Bank scheinbar von sich aus Überweisung akzeptiert.
Mich wundert nur, daß die Bank plötzlich wieder das Geld eingezogen hat, obwohl sie laut Vertrag dazu natürlich das Recht hat. Sofern der Grund war, daß Du die Rate nicht mehr bis zum Stichtag überwiesen hast, kennst du den Grund… In jedem Fall wäre eine Info an Dich, daß die Bank ab sofort einzieht, sicherlich angemessen.

Vielen Dank im Vorraus!

Gern.

Erdbeerzunge

Der Widerspruch der Lastschrift gilt nur für diese eine Lastschrift. Danach darf durchaus wieder abgebucht werden.

Hallo,

Hallo Zusammen,

gilt der der Widerspruch zu einer Lastschrift auch als
Widerspruch zu der Einzugsermächtigung?

Nein, der Widerspruch einer Lastschrift gilt nicht als Widerruf der Einzugsermächtigung. Dieser muss separat (und üblicherweise schrifltich) widerrufen werden. Sofern bezahlt wird (.B. per Überweisung), hat dies auch keinerlei Auswirkungen auf den Kreditvertrag.

Nun weis ich wofür ich bezahlen soll. Nur kann mir die Bank
die Gebühren für alle Widersprüche in Rechnung stellen?

Das ist ein Sonderfall. Wäre die Abbuchung von einem dritten durchgeführt wurden, dürfte die Bank keine Rücklastschriftgebühren in rechnung stellen (dafür aber der Dritte). Da hier aber die Bank gleichzeitig der Lastschriftempfänger ist, kann nur die Bank diese Frage beantworten.

Oder hätten sie erst garnicht nach dem ersten Widerspruch wieder
abbuchen dürfen?

Der Widerspruch einzelner Lastschriften führt - wie gesagt - nicht zum Widerruf der gesamten Einzusgermächtigung. Die bank darf also weiterhin abbuchen.

Vielen Dank im Vorraus!

Mein Tipp: Um weiteren „Ärger“ und eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehle ich ein Gespräch mit der Bank. Du könntest beispielsweise eine Vereinbarung treffen, dass die Beträge via Dauerauftrag überwiesen werden. Die Bank umgeht die Gefahr der Rückbuchung und der Kredit wird weiterhin regelmäßig bedient.

Grüße

Moin,

gilt der der Widerspruch zu einer Lastschrift auch als
Widerspruch zu der Einzugsermächtigung?

Als Ergänzung zu den anderen Antworten:
Die Lastschrift führt Deine Bank aus. Die Einzugsermächtigung liegt beim Einziehenden vor. Dass das bei Dir vielleicht der selbe ist, ist Zufall. Aber der Widerruf der Lastschrift ist eines, die Einzugsermächtigung kannst Du nur beim Zahlungsempfänger widerrufen.

Grüße,
-Efchen

vielen Dank für eure Antworten.

ich habe bereits mit der Bank gesprochen und diese ist mir zum Glück entgegen gekommen. ich muss nur die erste Rücklast bezahlen :smile:

es gibt also doch noch Banken die nicht nur auf ihr geld schauen, sondern auch auf Kundenzufriedenheit bauen!