Folgender Sachverhalt:
Gegen einen Einkommensteuerbescheid wurde Widerspruch eingelegt, da irrtümlich eine Einzel-statt einer Zusammenveranlagung angekreuzt wurde.
Um die Zusammenveranlagung zu beantragen, wird die Unterschrift der Ex-Frau benötigt, die sich zur Zeit im Ausland aufhält.
Die Frage lautet nun: Wie lange hat man Zeit, um die korrigierte Steuererklärung einzureichen?
Das Finanzamt fordert 2000 Euro, die bis bis Ende Juli 2012 auf Grundlage der Einzelveranlagung gezahlt werden sollen.
Wenn die 2000 Euro gezahlt werden, kann dann im Nachhinein noch die geänderte Steuererklärung mit der Zusammenveranlagung eingereicht werden und wenn ja, wie lange hat man dafür Zeit?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße
Der Einspruch hemmt die Zahlungsfrist nicht. Dazu müsste Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Solange eine der beiden Erklärungen nicht rechtskräftig ist, also die Einspruchsfrist nicht abgelaufen ist oder Einspruch eingelegt wurde, kann die Zusammenveranlagung gewählt werden.
uU ist die Unterschrift der Ex-Frau nicht nötig-wenn diese nämlich im fraglichen Jahr keine steuerpflichtigen Einnahmen hatte.
für den Einspruch hat man 1 Monat Zeit. Fehlende Unterlagen oder eine neue Erklärung können nachgereicht werden. Den Zeitrahmen sollte man mit dem FA absprechen.
Übrigens gibt es auch im elektronischen Zeitalter die Möglichkeit, Schriftstücke in Papierform mit der gelben Post ins Ausland und zurück zu schicken.
Das Problem an der Sache ist, dass der Ehemann Stress mit seiner Ex-Frau hat.
Das bedeutet, dass das Erbringen der Unterschrift für die Zusammenveranlagung wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Angenommen die Steuernachnachzahlung wird zum Ende Jui fällig und auch bezahlt und die Ehefrau erbringt die Unterschrift erst 9 Monate später.
Ist dann die Zusammenveranlagung rückwirkend noch möglich bzw. gilt der Einspruch dann immer noch?.
Barmer spricht von „Absprache mit dem FA“. Der zuständige Sachbearbeiter zeigt ganz offensichtlich keine große Kooperationsbereitschaft. Wenn er zu demEhemann sagt, dass die Unterschrft für die Zusammenveranlagung in 4 Wochen erbracht werden muss, wie kann der Mann sich dagegen wehren?
Die Ex-Frau hat Einkünfte von 2500 Euro im eurpäischen Ausland gehabt. Eine Zusammenveranlagung ohne Unterschrift der Ex-Frau wäre wohl im Ermessen des FA möglich, nur stellt sich der Sachbearbeiter leider quer.
und die Ehefrau erbringt die Unterschrift
erst 9 Monate später.
Ist dann die Zusammenveranlagung rückwirkend noch möglich bzw.
gilt der Einspruch dann immer noch?.
Ja, wenn es keine Einspruchs-entscheidung oder -rücknahme gab.
Barmer spricht von „Absprache mit dem FA“. Der zuständige
Sachbearbeiter zeigt ganz offensichtlich keine große
Kooperationsbereitschaft. Wenn er zu demEhemann sagt, daß die
Unterschrft für die Zusammenveranlagung in 4 Wochen erbracht
werden muß, wie kann der Mann sich dagegen wehren?
Einspruch einlegen und aufrecht erhalten, nicht zurücknehmen. Ggf. gegen die Einspruchsentscheidung klagen.
Die Ex-Frau hat Einkünfte von 2500 Euro im eurpäischen Ausland
gehabt. Eine Zusammenveranlagung ohne Unterschrift der Ex-Frau
wäre wohl im Ermessen des FA möglich, nur stellt sich der
Sachbearbeiter leider quer.
Einspruch und später ggf. Klage scheinen die sinnvollsten Instrumente zu sein.