Ich habe über das Internet ein Angebot für ein Darlehen erhalten. War am 11.4.16. Es wurde ein
„verbindliches“ Darlehen zugesagt bekommen. Es kam jetzt nochmal der 2. Vertrag; natürlich nichts
unterschrieben. Bei den AGB steht, dass bei Widerspruch 20% der Vermittlungsgebühr anfällt. Es ist
ein Schweizer Anbieter, der negativ bekannt ist nach Erfahrungen. Ignorieren oder trotzdem Wider-
spruch? Wie gesagt, nur Angebot per Mail und nichts unterschrieben!
vielleicht kannst du das ganze mal sinnvoll sortieren? und die fehlenden teile ergänzen? so kann man die frage nun wirklich nicht verstehen, geschweige denn beantworten.
und nebenbei könntest du auch gleich noch erzählen, warum du die frage das zweite mal stellst.
So wie es aussieht hat jemand bei einer Schweizer Bank einen Kreditantrag gestellt.
Diese hat ihn (den Kredit) nun verbindlich zugesagt und ihm (dem jemand) einen Vertrag zugeschickt.
der Jemand will nun aber nicht mehr, da er erfahren hat, dass diese Bank negativ bekannt ist.
Frage ist nun, ob er den Vertrag widerrufen muss, wenn er das Geld nicht mehr will, oder ob es ausreicht, die schriftliche Ausfertigung nicht zu unterzeichnen.
beim letzten mal ging das noch über einen vermittler, der nach dem kreditangebot der bank nun eine vermittlungsgebühr wollte: Widerruf eines Darlehenangebotes
aber vielleicht ist das ja auch alles wieder ganz anders und es geht um einen kredit von privat. oder das haus wird jetzt doch nicht gebaut. oder der autor des märchens fand den text nicht mehr gut. oder die antwort beim letzten mal war nicht hübsch genug.
oder dem frageroboter sind die ideen ausgegangen und die antworten sind komplett egal.