habe gerade meine Klausur im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene zurückbekommen wobei sich mein Weltbild verändert hat.
Im Rahmen einer Fortsetzungsfesttellungsklage in analoger Anwendung musste der Streit geklärt werden, ob ein Vorverfahren durchgeführt werden muss oder nicht. Im Sachverhalt stand, A legt darauf Widerspruch ein, Rechtsmittel des vorläufigen Rechtsschutzes blieben erfolglos. Ich, wie 90% der Studierenden, ließen den Streit unangesprochen, weil unser Meinung nach ja auf jeden Fall Widerspruch eingelegt wurde.
Nun, das sah der Professor anders. Er meinte, der Sachverhalt ließe diese Frage offen.
Daher meine Frage an andere Studierende und Juristen, wenn im Sachverhalt steht, Widerspruch wurde eingelegt, kann ich, oder kann ich nicht von einem durchgeführten Vorverfahren ausgehen?
Die Frage stelle ich rein der Interesse wegen. Da ich ohnehin recht gut bestanden habe, kommt eine Remonstration für mich nicht in Frage.
ich würde mal sagen, dass ist eine klassische Falle und beinahe alle sind mal wieder reingefallen. Nicht ärgern, ist uns allen schon passiert. Ob ein Vorferfahren tatsächlich durchgeführt worden ist lässt sich sicher nur dann erkennen, wenn es einen Widerspruchsbescheid gegeben hat oder sich die Behörde zumindest mal gemeldet hat, und genau davon ist ja nicht die Rede. D.h. es könnte ja sein, dass das Widerspruchsschreiben untergegangen ist, und dann hat es eben trotz Einlegung des Widerspruchs eben kein Vorverfahren gegeben. Dabei ist vorliegend ja auch nur von „Einlegen“ die Rede, und es ist ja nicht einmal klar, wie Widerspruch eingelegt wurde. Hat jemand einen Brief abgeschickt (angekommen?), hat jemand einfach nur vor Ort beim Sachbearbeiter getönt, er werde sich „dies“ nicht bieten lassen, … Zwischen dem Verständnis von Bürger und Behörde, was überhaupt ein Widerspruch ist, gibt es oft Differenzen, und man galubt ja gar nicht, wie viele Briefe so angeblich abgeschickt oder angeblich nicht angekommen sind. Und was dann so das Verfahren angeht, so gibt es auch so diverse lustige Dinge abseits des Gesetzes, von denen man nie etwas in der Uni hört.
Wenn ich nur daran denke, wie viele Widerspruchsbescheide zurückgenommen werden, wenn man einfach statt Klage noch mal an die Behörde schreibt, und das Ding auseinandernimmt. Und ganz besonder putzig ein Fall aus der letzten Woche, als eine Mandantin einen mündlich bereits ausgesprochenen ablehnenden Widerspruchsbescheid abholen wollte, damit ich möglichst schnell klagen konnte. Als sie sagte, dass sie den Bescbeid bräuchte, um ihn mir zwecks Klageerhebung zu geben, wurde er sofort zurückgenommen, weil eine zufällig anwesende Kollegin mit mir mal schlechte Erfahrungen gemacht zu haben glaubte.
Gruß vom Wiz, der die Sache glücklicherweise einige Jahre hinter sich hat
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