Wie ist die Sachlage, wenn gegen einen Mahnbescheid Widerspruch erhoben wird, darauf der Kläger beim Amtsgericht Klage erhebt und der Begklagte bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt dann doch noch seine Schulden begleicht.
Bleibt der Kläger dann auf seine Gerichtskosten sitzen?
Jau, manche nennen das dann auch Lehrgeld bezahlt.
Natürlich kann der Kläger versuchen die Kosten einzuklagen, aber meistens bleibt er auf den Kosten stzen und schmeisst nur gutes Geld dem Schlechten hinterher
Jau, manche nennen das dann auch Lehrgeld bezahlt.
Natürlich kann der Kläger versuchen die Kosten einzuklagen,
aber meistens bleibt er auf den Kosten stzen und
schmeisst nur gutes Geld dem Schlechten hinterher
Hallo Hans habenix,
danke für Dein schnelle Antwort. Meine Frage ist damit leider noch nicht beantwortet. Will nur wissen wie hoch das Risiko ist durch Taktieren des Beklagten Verluste zu erleiden. Mir ist klar, das in so einem Fall gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird. Aber es gibt halt immer wieder Personen, welche darauf bauen, dass wegen Kleinbeträgen nichts gegen sie unternommen wird.
Schöne Grüße
Crazytax