Hallo,
hart eigentlich schon mal jemand einer AGB-Änderung einer Bank/Sparkasse widersprochen? Wie sah das Resultat aus?
Mag sich wie eine dumme Frage anhören wenn sie von einem Bankmenschen kommt, aber bei uns hat angeblich noch nie einer widersprochen, daher fehlen mir die Erfahrungswerte.
Ich hingegen möchte der aktuellen Änderung der AGB bei meiner Zweitbank widersprechen und ich frage mich, was dann passiert.
Hintergrund der Änderung: Neben Auskünften an die Schufa will man nun in Zukunft drei anderen Auskunftsagenturen auch noch Auskünfte erteilen, wobei ich von zweien noch nie etwas gehört habe.
Gruß und Danke
Christian
auch frag: Widerspruch gegen AGB-Änderung. Folgen?
Hi,
ich schliesse mich Dir an, ich habe vor kurzem mal die Frage an einen Kollegen unseres Verbandes gestellt, der mir da auch nichts sagen konnte. Es steht zwar immer so nett in dern Ankündigung, dass die AGB-Änderung, wenn man nicht bis zum soundsovielten wiederspricht, Wirksamkeit erhält, aber wie das praktisch aussehen soll, ist mir auch schleierhaft. Rein rechtlich hat man natürlich VErtragsfreiheit, aber diese Art von Bankgeschäfte sind eben nunmal Standardgeschäfte; also sag ich dann meinem Kunden :" Lieber Herr XY, danke für die Mitteilung, dass Sie als Widerspruchsfrist für Lastschriften nur sechs Wochen haben wollen, das machen wir für sie so, egal was 100000 andere Kunden so haben. Wenn Sie noch jemanden kennen, der gerne 23 Tage Frist hätte, soll er noch vorbei kommen, wir können gerne auch einzelne Stundenfristen beachten" 
Nee aber im Ernst, passiert ist das laut Auskunft des Kollegen bei uns auch noch nicht. aber es wäre interessant zu erfahren, wie die Handhabung in diesem Falle aussieht. Weiss einer, ob die Bank da ein ausserordentliches Kündigungsrecht hat? Wäre aber auch irgendwie komisch.
Naja, warten wir mal auf die Antworten.
Viele Grüße
Uwe
Hi Chris,
hart eigentlich schon mal jemand einer AGB-Änderung einer
Bank/Sparkasse widersprochen? Wie sah das Resultat aus?
Habe ich noch nicht und auch nicht davon gehört.
Mag sich wie eine dumme Frage anhören wenn sie von einem
Bankmenschen kommt, aber bei uns hat angeblich noch nie einer
widersprochen, daher fehlen mir die Erfahrungswerte.
Ich kenne mich auch nicht überall aus 
Ich hingegen möchte der aktuellen Änderung der AGB bei meiner
Zweitbank widersprechen und ich frage mich, was dann passiert.
Ich denke da gibt es 3 Möglichkeiten.
-
Die Bank akzeptiert Deinen Widerspruch und handelt mit Dir spezielle Bedingungen aus, die Vorrang vor den allgemeinen haben
-
Sie wird Dir fristgemäß kündigen. Und bis dahin gelten die alten.
-
Du kündigst fristlos mit Verweis auf die Änderung.
Hintergrund der Änderung: Neben Auskünften an die Schufa will
man nun in Zukunft drei anderen Auskunftsagenturen auch noch
Auskünfte erteilen, wobei ich von zweien noch nie etwas gehört
habe.
Da hätte ich wohl auch etwas dagegen.
Ciao
Uwe
Info aus erster Hand
Ich hab´ gestern noch mit dem Verein gesprochen. Einerseits will man mir Informationen über die Auskunteien zukommen lassen, mir aber andererseits bei Widerspruch das Konto kündigen, weil man keine Einzelvereinbarungen aushandeln will.
Das ist zwar grundsätzlich zu deren Schaden, aber für mich wäre es einfach nur lästig.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
genau so hab ichs heute auch erfahren:
- es würden theoretisch die alten AGB gelten für dich, bzw es müsste etwas einzeln ausgehandelt werden
- würde die Bank wohl versuchen dich los zu werden
so unser Mann aus der Rechtsabteilung in der Mittagspause.
Gruß Ivo