Guten Tag,
ich bin neu hier und hoffentlich am richtigen Brett gelandet mit meiner Frage.
Angenommen ein Teilnehmer einer vom Arbeitsamt bewilligten Fortbildungsmaßnahme (die insgesamt 7 Monate andauert; kein Urlaub enthalten in diesem Zeitraum) bleibt ingesamt an einigen vereinzelten Tagen der Maßnahme fern, aufgrund von persönlichen Angelegenheiten die im täglichen Leben erledigt werden müssen. Weiter angenommen, eine Entschuldigung liegt der Bildungseinrichtung vor. Hat die Bundesagentur für Arbeit das Recht für diese einzelnen Tage gezahltes Unterhaltsgeld, Fahrgeld etc. zurückzufordern? Gibt es Formvorschriften, wie ein Widerspruch gegen einen Aufhebungs-/Erstattungsbescheid auszusehen hat? Muss in einem Widerspruch zwingend mit Paragraphen argumentiert werden? Ist es ratsam sich an einen Anwalt zu wenden?
Ich wäre sehr dankbar für ein paar hilfreiche Worte!
Greetz
Styler