Widerspruch gegen Bescheid betr. ambulante Reha?

Hallo zusammen,

eine Person stellt einen Antrag auf med. Reha.

Sie bekommt eine ganztägige ambulante Reha bewilligt. Die Person will allerdings ganz gerne eine stationäre Reha erhalten.

Dieses ambulante Reha-Zentrum ist nichts weiter als ein größeres Fitnessstudio, welches sich ca. 8 km von ihrem Wohnung befindet. Massagen, Packungen, Bäder … und dergleichen, was in einer stationären Reha angeboten wird, werden nicht angeboten. Ein Schwimmbad ist nicht vorhanden. Mittagessen ist in begrenzter Menge vorhanden.

Die Person soll aufgrund ihrer Rückenprobleme speziell in der HWS-Gegend therapiert werden. Der Orthopäde, bei dem die Person seit Jahren in Behandlung ist, hat den Antrag ausgefüllt und eine Reha durchaus befürwortet.

Die Person hat sich, nachdem der Antrag bereits bei der DRV Bund bearbeitet wurde, um Rehaeinrichtungen gekümmert. Drei kamen aufgrund der Haupindikationen in die engere Wahl und diese hätten die Person auch kurzfristig aufnehmen können.

Die Person kennt eine andere Person, die dort bereits eine ambulante Reha gemacht hat. Diese war u. a. wegen den hier genannten Fakten mehr als enttäuscht.

Bei diesem Reha-Zentrum handelt es sich um ein Gesundheitszentrum, in dem vier Orthopäden unabhängig von dem Reha-Zentrum behandeln. Das Reha-Zentrum und die Orthopäden schustern sich gegenseitig die Kunden, Patienten zu. Das ist in der Umgebung bekannt.

Die Person sieht sich aufgrund dieser ambulanten Reha mehr im Stress, als das diese gut für sie wäre. Jeden Morgen und jeden Nachmittag hin- und zurückfahren. Für Frühstück und Abendessen selbst verantwortlich. Kein psychisches Abschalten möglich, da ständig in Wohnortnähe und ab nachmittags auch wieder zu Hause. All die Vorteile, die eine stationäre Reha mit sich bringt, gehen bei der ambulanten, besonder in diesem Reha-Zentrum flöten.

Die Person hat bereits zwei stationäre Reha-Maßnahmen für jeweils vier Wochen bewilligt bekommen. In 2001 und in 2004.

Wie sollte die Person einen Widerspruch verfassen, sodass sie schnellstmöglich eine stationäre Reha, vielleicht in einer der ausgewählten Rehaeinrichtungen nach dem Wunsch- und Wahlrecht, erhält?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,
schwierige Sache - erfahrungsgemäß hat man da bei der rentenversicherung kaum Chancen dass eine amb. RFeha in eine stationäre Reha umgewandelt wird.
Da kommt es entscheidend auf die medizinische Begründung an - z.B.
dass der Erfolg der amb. Reha allein schon wegen der tgl. An- und Abfahrt nicht sichergestellt werden kann. Das kann der Fall sein
wenn z.B. öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden müssen weil man keinen PKW fahren darf oder kann.
Wenn man dann an bestimm te Verbindungen angewiesen ist kann dies mit der amb. Therapie (Zeitaufwand der Therapie selbst und ggf. der notwendigen Ruhephase danach) konkurrieren.
Wie gesagt, dies ist nur ein Beispiel !!
Letztendlich geht es hier dem RV-Träger nur ums Geld ambuilant ist eben billiger als stationär.
Gruß
Czauderna

Wie gesagt, dies ist nur ein Beispiel !!

Andere könnten z. B. sein?