Widerspruch gegen Bescheid Verlustvortrag

Hallo,
wenn aufgrund negativer Einkünfte durch Veräußerungsgeschäfte ein Bescheid über die Feststellung eines Verlustvortrages erlassen wird, kann gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt werden (innerhalb der Einspruchsfrist), und beantragt werden, daß der festgestellte Verlust nachträglich (!) in 2006 rückgetragen wird?
Danke für Eure Hilfe.

Ja. Lt. Gesetz wird übrigens der Verlust immer zurückgetragen. Nur wenn man den Rücktrag beschränkt auf Null oder eine bestimmte Summe, dann wird der Rest vorgetragen.

Dazu macht man die Angaben übrigens auf Seite 2 des Mantelbogens bzw. auf der Anlage SO, wenn es sich um solche Sachverhalte handelt.

Man sollte die Rücktragssumme aber genau wählen, denn es werden alle Verluste zurückgetragen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von Null, auch wenn man schon bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von ca. 10.000 € (verheiratet doppelter Betrag) keine Steuern zahlt.

Ein konkretes Beispiel kann hier helfen, wenn Sie die Zahlen mal nennen würden.