Widerspruch gegen das Abschleppen

Sehr geehrter Herr Meyer,

mein Problem ist folgendes: Mein Freund hatte seinen Motorroller gegenüber von unserem Haus auf dem Gehweg abgestellt, wie viele andere auch. Es war durchaus noch genug Platz, so dass Kinderwägen oder Rollstühle durchgekommen wären. Jetzt konnte ich am Dienstag eine Dame vom Ordnungsamt dabei beobachten wie sie den Roller sehr detailliert aufschrieb und telefonierte. Also schickte ich meinen Freund vorsichtshalber runter, damit er den Roller wegstellt. Jetzt stellte sich raus, dass besagte Dame bereits einen Abschleppwagen gerufen hatte, da der angeblich den Gehweg blockiere. Der Witz an der Sache war, das neben dem Roller halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße ein Auto im absoluten Halteverbot geparkt hatte und deshalb keiner durchkam. Mein Freund wies sie darauf hin, aber sie interessierte das Auto nicht und gab diesem noch nichtmal einen Strafzettel. Sie behauptete, dass sie den Roller schon mit mehreren Strafzetteln verwarnt hätte. Da war jedoch nie einer und eine Zahlungsaufforderung kam auch nicht. Mein Freund hat den Roller dann weggestellt. Jetzt kam allerdings die Rechnung vom Abschleppdienst gegen die wir gerne Widerspruch einlegen würden. Wie genau machen wir das am besten? Und schick ich den an die Stadt oder den Abschleppdienst? Sicherheitshalber hatten wir auch ein Photo von dem Platz auf dem Gehweg gemacht. Vielen Dank schonmal.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Brehm

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich mich nur mit Widersprüchen im Rentenrecht auskenne.

Viele Grüße von

Harald Meyer