Darf ich ihn per Fax schicken? Ist er wirksam? Danke
dürfen, darf man viel, nur ob das als rechtswirksam zugestellt gilt, ist eine andere Frage und hängt gelegentlich auch von der Stimmung des Richters ab.
Gruß
HH
Wenn das Faxgerät einen sogenannten „qualifizierten Sendebericht“ ausdruckt, bei dem auf dem Sendebericht eine Kopie der gesendeten Seite aufgedruckt ist, wird dieser als Zustellnachweis anerkannt. Wenn nicht, könnte man ja auch eine leere Seite gefaxt haben. Ich habe so ein Gerät und möchte nicht darauf verzichten. Zum Vergleich: Ein Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein wird nicht immer bei Gericht als Nachweis anerkannt. Hier könnte man ja ein leeres Blatt in den Umschlag gesteckt haben. Daher mein Rat: Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder Zustellung per Gerichtsvollzieher !
Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder Zustellung per Gerichtsvollzieher !
Das kannst du unmöglich als gleichwertige Alternative behaupten, übersieht es doch, das in Fällen eines Schriftformerfordernisses zwingend eine Schriftstück mit einer Unterschrift im Original zugehen muss. Da hilft dein Spezialgerät nun nichts, zumal nicht jedes Empfangsgerät einen Speicher aufweist, der bei Papiermangel angeblichen Zugang der Sendung sicherstellt.
Richtigerweise kann ein Übergabe- oder Rückschein-Einschreiben annahmverweigert werden.
AFAIK hält der Mythos des leeren Blattes eines zugangssicheren Einwurf-Einschreibens der Rechtsprechung nicht stand. Es widerspricht schlicht jeglicher Lebenserfahrung. Zumal dann, wenn man den Code der Einlieferungsnummer oder neurdings eine Online-Frankierung im Anschriftenfeld einfügt.
„AFAIK“ heißt was ?? Meine Lebenserfahrung ist, dass Einschreiben bzw. Einschreiben/Rückschein NICHT grundsätzlich als Zustellnachweis eines bestimmten Dokuments anerkannt wird, wie es auch viele Richter sehen. Man weist damit lediglich die Zustellung eines Briefumschlages nach, jedoch nicht dessen Inhalt. Daher raten sogar Richter und auch meine Anwälte zu dem besagten Fax oder Gerichtsvollzieher. Sollte es Fälle geben, wo ein Fax aufgrund der fehlenden Unterschrift im Original nicht reichen sollte, dann ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher kaum teurer als Einschreiben/Rückschein und die beste Wahl.
Vorab per Fax, dann das Original per Einwurfeinschreiben. Das ist ziemlich sicher. Wenn es 100% sein soll, Zustellung durch Boten plus Zeugen (die auch den Inhalt des Briefs bezeugen können). Gerichtsvollzieher kommen nicht so richtig in die Strümpfe, da ist die Zeitdauer des Zustellprozesses unklar, kann also Probleme bei Fristen mit sich bringen.
Ich wusste gar nicht, dass Anwälte sogar zum Fax raten. Mir wurde immer gesagt, dass das nicht anerkannt wird und ich alles lieber erst per Fax und dann per Post schicken soll. Allerdings hat mein Fax keinen „qualifizierten Sendebericht“ soweit ich das weiß. Zumindest hat das Teil mit sämtlichen Einstellungen noch keines ausgedruckt.
Ich glaub, ich würde bei solchen Sachen immer zum Anwalt gehen und mich da beraten lassen. Ich bin, was das Gesetz angeht, auch beim Widerspruchsrecht, nicht so der crack, deswegen lass ich das lieber die Profis machen.
Doch ein Fax mit so einem qualif. Sendebericht wird anerkannt und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger vielleicht behauptet es sei an dem Tag der Sendung kein Papier im Gerät gewesen. Sollte der Empfänger behaupten der Empfangsspeicher war gerade voll, so zieht auch die Ausrede nicht. In dem Fall würde nämlich der Versender eine Fehlermeldung auf dem Sendebericht haben. Ich verschicke ganz wichtige Dinge übrigens auch doppelt, nämlich vorab per Fax, gefolgt per Brief. So schreibe ich es auch ins Adressfeld. Und was den Boten betrifft, wäre ich vorsichtig, denn der ist keine juristische Person, wie es ein Gerichtsvollzieher ist. Mit Aushändigung des Briefes an ihn ist er für die fristgerechte Zustellung verantwortlich, haftet also dafür. Einen Anwalt würde ich nicht bei jeder Kleinigkeit beauftragen, sondern nur bei wirklich großen Sachen. Die Rechtsschutzversicherungen kündigen nämlich schnell, wenn man wegen jeder kleinen Sache gleich zum Anwalt läuft. In der Regel zahlen die maximal 3x. Dann kommt die Kündigung und man hat 5 Jahre keine Chance woanders eine neue Versicherung abzuschließen.