Widerspruch gegen Erschließungskosten

Hi,
vor einem halben Jahr habe ich von der Gemeinde einen Bescheid über Erschließungskosten für ein Haus bekommen. Dieser Bescheid bezog sich auf Bürgersteig, Straßenlaternen, Straßenbelag, Abwasserkanal.
Diese Arbeiten wurden allerdings von meinem Bauträger für den Teil der Straße wo mein Haus liegt bereits vor 10 Jahren gefordert und erbracht und somit von mir bereits bezahlt. Vor drei Jahren wollte die Gemeinde einen im hinteren Bereich der Straße liegenden Sportplatz erschließen, hat die ganze Straße einheitlich gestaltet, bereits von meinem Bauträger erbrachte Leistungen verwendet, die Kosten allerdings (für die Gemeinde günstigen Schlüssel (nicht nach anliegender Fläche, sondern nach Straßenfront)) gleichmäßig aufgeteilt.
Der Bescheid über ca. 5000 DM enthielt gleichzeitig den Hinweis, das Einspruch nicht von der Zahlungspflicht befreie.
Ich legte also Widerspruch ein, zahlte brav und seit dieser Zeit ist Dunkeltuten. Außer dem Rückschein habe ich nichts mehr von den Jungs gehört. Weder Eingangsbestätigung, noch irgendwelche Terminverabredungen etc.
Gibt es da irgendwelche Fristen? Die Behörde ihrerseits droht nach einer 4 Wochenfrist bei Nichtzahlung dumpfe Maßnahmen an.

Hallo,
das Einfachste ist, du fragt mal bei der Behörde nach dem Sachstand. Sollte keine Antwort kommen, kannst du sie noch einmal anschreiben und mit einer „Untätigkeitsklage“ drohen (die heißt wirklich so).
Wenn sich dann immer noch nichts tut: klagen.

Falls du auf dein erstes Schreiben eine Antwort bekommst nach dem Motto: ist in Arbeit - regelmäßige Sachstandsberichte anfordern oder auch hier klagen.

Die Behörde hat zwar keine Fristen, innerhalb derer sie tätig werden muss, jedoch setzt hier die Rechtsprechung Grenzen.

Gruß
HaWeThie