Hallo,
ich hätte folgende Frage: A vereinbart mit einem Rechtsanwalt schriftlich, dass dieser auf ein Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens verzichtet, wenn A die Forderung in pünktlichen Raten bezahlt.
A bezahlt sieben mal pünktlich die vereinbarte Rate, trotzdem erhält er ohne ersichtlichen Grund einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Ist es richtig wenn A, aufgrund der schriftlichen Vereinbarung, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt? Immerhin richtet sich der Widerspruch ja nicht gegen die darin aufgeführte Forderung, sondern gegen die Tatsache, dass der Mahnbescheid trotz bestehender Vereinbarung überhaupt beantragt wurde.
Gruß Edison
Ist es richtig wenn A, aufgrund der schriftlichen
Vereinbarung, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt?
Ja.
Immerhin richtet sich der Widerspruch ja nicht gegen die darin
aufgeführte Forderung, sondern gegen die Tatsache, dass der
Mahnbescheid trotz bestehender Vereinbarung überhaupt
beantragt wurde.
Nein, der Widerspruch richtet sich gegen den Mahnbescheid und somit gegen die Forderung - und zwar auch in dem von dir beschriebenen Fall. Es ist eine Stundung vereinbart, der Betrag soll nach und nach in Raten gezahlt werden. Also ist die Gesamtforderung nicht fällig, es besteht kein durchsetzbarer Anspruch.
Levay
Nein, der Widerspruch richtet sich gegen den Mahnbescheid und
somit gegen die Forderung - und zwar auch in dem von dir
beschriebenen Fall.
Oh, danke. Das war mir nicht klar.
Gruß Edison