Widerspruch gegen Gerichtsvollzieher

Habe einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen zu einer Forderung die ich nicht nachvollziehen kann…(handyvertrag 1870 euro) habe mich dann mit dem Vertragspartner in verbindung gesetzt und herrausgefunden dass das alles anfangs über jemand anderen lief und auf mich übertragen wurde. weiß der geier wie… jedenfalls war ich bei der Polizei und habe Strafanzeige gestellt …die haben mir geraten einen schriftlichen widerspruch gegen diesen Bescheid vom GV einzulegen…man hat mir auch eine schriftliche bestätigung mitgegeben dass ich bei der Polizei anzeige erstattet habe …aber was muss ich den in den widerspruch reinschreiben? und wie schreibt man sowas?

Der GV kommt, wenn eine rechtssichere Forderung eingezogen werden soll. Also wird wohl ein VB vorliegen, Der fällt übrigens nicht vom Himmen. Es muss da Schriftverkehr gegeben haben.Jedenfalls kann man dm GV gegenüber erklären die Forderung nicht anzuerkennen. Was aber bei einem vorliegenden VB nix bringt.
Strafanzeige kann man vorlegen aber obs was nutzt ?