Hallo,
dazu kann ich leider nicht viel sagen. Kann mich hier auch nur auf das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1BvR 16644/05) beziehen.
Grundsätzlich würdeich Widerspruch einlegen und unter vorbehalt bezahlen. Dann kann die Gemeinde keine weiteren MAßnahmen einleiten. Verstößt die Grundsteuer
gegen das Gesetz,bekommt man sein Geld wieder.
Lieben Gruß
Kein Nachteil, aber sehr unwahrscheinlich, dass das durchgeht
Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Widerspruch gegen Grundsteuer
Hausbesitzer sollten bis Jahresende widersprechen
In der Sendung WISO von ZDF wurde empfohlen, dass Hausbesitzer
bis Jahresende Widerspruch gegen die Grundsteuer erheben
sollten.
. http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8424547,00…
Können da auch Nachteile für den Hausbesitzer entstehen und
was ist dabei zu beachten?
Danke für Ihre Bemühungen
Maxel
das ist im eingentliche Sinn eine Frage an den Steuerberater und keine Immobilien Frage. In dem genannten ZDF Bericht ist aufgeführt, was zu tun. Nachteile könnten nur dadurch entstehen, dass später, rein theoretisch, die stuer sogar höher angesetzt wird.
Davon ist aber, aus meiner Sicht, nicht auszugehen.
Nur zur Klarstellung. Ich bin kein Steuerberater und darf keine steuerlichen Beratungen durchführen. Das hier ist meine private Meinung.
Aus meiner subjektiven Sicht vermute ich, daß es vergebliche Mühe ist, zu widersprechen. Die Gemeinden sich nicht in der Lage, auf diese Steuer zu verzichten. Dann frage ich mich, warum WISO so etwas veröffentlicht.
Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Widerspruch gegen Grundsteuer
Hausbesitzer sollten bis Jahresende widersprechen
In der Sendung WISO von ZDF wurde empfohlen, dass Hausbesitzer
bis Jahresende Widerspruch gegen die Grundsteuer erheben
sollten.
Können da auch Nachteile für den Hausbesitzer entstehen und
was ist dabei zu beachten?
Danke für Ihre Bemühungen
Maxel