Widerspruch gegen Grundsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
Widerspruch gegen Grundsteuer
Hausbesitzer sollten bis Jahresende widersprechen

In der Sendung WISO von ZDF wurde empfohlen, dass Hausbesitzer
bis Jahresende Widerspruch gegen die Grundsteuer erheben
sollten. http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8424547,00
Können da auch Nachteile für den Hausbesitzer entstehen und
was ist dabei zu beachten?
Danke für Ihre Bemühungen
Maxel

Hallo,

Nachteile können Ihnen daraus nicht erwachsen. Deshalb können Sie Widerspruch einlegen.

Viele Grüße

Steffen Reichl

Nein, Nachteile können nicht entstehen. Frohes Fest !!!

Hallo Maxel,

da kann ich leider nicht helfen.

LG Corinna

Das hängt schon von dem Einzelfall ab. Es gibt mehrere Punkte, wie man seine Grundsteuer senken kann.

Das Verfassungsgericht wird vermutlich nicht die Grundsteuer komplett verwerfen, weil das die Finanzierung der Gemeinden zerstören würde und dann das Allgemeinwohl vor geht.

Ob und wie sie gegen Ihre Grundsteuern vorgehen sollen, sollte Ihr Steuerberater am Besten sagen können.

MfG

Mike

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo,
ich wüsste nicht was für Nachteile durch einen Widerspruch entstehen könnnen.

Legen Sie unbedingt bis Ende 2011 beim Finanzamt gegen den Grundlagenbescheid (Grundsteuermeßbescheid) Widerspruch ein bzw. richtigerweise beantragen Sie die Aufhebung des Bescheides zum 1.1.11.
Bei der Gemeinde oder Stadt legen Sie Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid zum 1.1.11 ein.

Falls das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass eine Neuregelung der Grundsteuer hätte schon durchgeführt werden müssen, müssen Sie weniger Grundsteuer bezahlen oder Sie bekommen die gezahlten Steuern wieder zurück.

MfG

Sven Duwe

Hallo.

Wenn Wiso das sagt, wird es bestimmt stimmen. Die sichern sich durch ihre Rechtsabteilungen 100 prozentig ab.

Nur zu.

Gruß

Sprengli