Nachteile, in Form überhöhter Grundsteuern, könnten entstehen wenn der steuerliche Einheitswert über dem Verkehrswert nach §194 BauGB festgesetzt wird. Um das herauszufinden könnte/sollte evtl. ein Verkehrswertgutachten mit dem Verwendungszweck „Grundlage für Grundsteuerbewertung“ beauftragt werden.
Somit würde ein formloser Widerspruch gegen die Erhebung der veralteten Einheitswertberechnung schon Sinn ergeben. Dann könnte in angemessener Frist ein Verkehrswertgutachten erstellt werden. Wenn dieser Wert für die Finanzbehörde schlüssig nachvollziehbar ist, muss der Verkehrswert für die Grundsteuerbemessung herangezogen werden. Stellt sich nun heraus, dass der VW über dem alten Einheitswert liegt, könnte der Widerspruch zurückgezogen werden.
LG
VDr
bis 31.12.2011 können Sie einen Widerspruch einlegen. Nachteile entstehen Ihnen nicht.
Der Antrag wird beim Finanzamt (Bewertungsstelle für Grundbesitz und Verkehrssteuern) gestellt, das den Einheitswertbescheid erlassen hat. Einen Muster-Antragsbrief kann von der Startseite von www.wohnen-im-eigentum.de herunter geladen werden. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Antrag noch bis einschließlich 31. Dezember 2011 beim Finanzamt eingegangen ist. Ein Antrag per E-Mail ist nicht möglich.
Im Antrag sollten das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11), die Einheitswert-Nummer oder das Aktenzeichen des Einheitswertbescheids angegeben werden. Ist der alte Bescheid nicht mehr aufzufinden, genügt auch die genaue Angabe von Straße, Hausnummer und der Lage der Wohnung im Haus.
Es ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt den Antrag zurückweist. Dann muss auch noch gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt werden.
Viele Grüße & ein schönes Weihnachtsfest wünscht Ihnen
Für diesen ZDF-Beitrag bin ich leideer nicht kompetent. Nur so viel vom mir: wenn die Berechnungswerte der Grundsteuer anders bewertet werden sollen sollte Erklärungsbedaarf angemeldet werden = Einsprunch!
Im Fernsehen wird viel erzählt. Ich kenne die Sendung nicht, deswegen kann ich dazu nichts sagen. Du solltest einen Steuerberater einschalten, wenn Du Dir nicht sicher bist.