Frau X ist seit über 2 Jahren krankgeschrieben wegen mittelschweren Depressionen. Da das Krankengeld nun ausgelaufen ist und sie ausgesteuert wurde, musste sie sich beim Arbeitsamt melden. Das Arbeitsamt hat Frau X erst einmal zum Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes geschickt.
Zu erwähnen wäre noch, dass Frau X vor ca. einem halben Jahr auch schon beim MDK war, der ihr ihre Unfähigkeit auf unbestimmte Zeit bestätigte, wie auch ihr HA und auch ihre Psychologin.
Das Gutachten vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes sagt aber was ganz anderes. Frau X wäre für eine Arbeit bis zu 6 Stunden belastbar.
Da Frau X in der Zeit, natürlich auch wegen der ganzen Bürokratie, mehr Symptome hat, als z.B. vor einem halbem Jahr, ist dieses Gutachten für sie natürlich untragbar.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Kann Frau X gegen dieses Gutachten Widerspruch einlegen, bzw. was wären die nächsten Instanzen, die Frau X bestreiten muss, um sich gegen dieses Gutachten zu wehren?
Karsten