Hallo,
mir wurde am 21.04.2012 eine Kündigung ausgesprochen und schriftlich überreicht. Ich habe am 21.04.2012 noch voll gearbeitet. Im AV steht drin,. dass eine Kündigung in der Probezeit auf den nachfolgenden Kalendertag ausgesprochen werden kann. Kann ich gegen die Kündigung Widerspruch einlegen oder mach dies kein Sinn?
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Panse