Widerspruch gegen Mahnbescheid Mietrecht

Hallo!
Meine Mieterin hat fristgerecht zum 31.05.2011 gekündigt. Sie zahlt nun seit März 2011 die Miete nicht mehr. Ab heute ist Sie mit 2 Monatsmieten im Rückstand. Ein Mahnbescheid wurde der Mieterin am 25.03.2011 zugestellt, gegen den Sie am 30.03.2011 ohne Begründung gegen den gesamten Anspruch widersprochen hat. Ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids ist ab dem 09.04.2011 (oder 12.04.2011 wegen Samstag) zulässig. Sie wird nun zum 07.04.2011 ausziehen da sie den Stadtwerken mitteilte, dass diese den Stromzähler abklemmen soll. Die Mieterin möchte nun die ausstehende Miete mit der Kaution verrechnen. Da es evtl. auch noch Schwierigkeiten mit der Renovierung gibt möchte ich noch vor Auszug durchsetzen, dass Sie die Mietrückstande bezahlen muss. Hier muss nun ein Antrag auf Vollstreckung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Muss man den Antrag auf Vollstreckung über einen Rechtsanwalt stellen oder geht das auch ohne diesen? Streitwert ist 880 EUR. Welche Kosten könnten hier auf mich zukommen sofern ich die klage verlieren sollte? Gerichtskosten 112 EUR.
Gruß Buffi

Hallo,

den Vollstreckungsbescheid muss bei einem Gerichtsvollzieher gestellt werden. Dieser muss am Wohnort des Schuldners sitzen. Wegen der Kosten solltest Du direkt den Gerichtsvollzieher fragen.

Lieber Gruß
Monika

Guten Tag,

leider´erscheint mir Ihre frage in keinster Weise schlüssig.

Beriets am 25.03.20110 wurde Ihr ein Mahnbescheid zugestellt ??? Über eine Monatsmiete oder über mehr ???

Weiterhin erklären Sie, dass die Mieterin dem Mahnbescheid widersprochen hat…somit ergeht natürlich kein Vollstreckungsbescheid, sondern es erfolgt, wenn von Ihnen gewünscht , das streitige Verfahren vorm zuständigen Amtsgericht.

Ein Mieter muss seine Miete monatlich in voller Höhe zahlen. Er kann vom Vermieter keine Verrechnung mit der Kaution verlangen.

Für eine sogenannte Aufrechnung gäbe es in diesem Fall keine rechtliche Grundlage, da eine solche Aufrechnung nur mit bereits fälligen Ansprüchen möglich sei. Hier steht aber noch nicht fest, ob Ihr Mieter überhaupt einen Anspruch auf die Rückzahlung seiner Kaution habe. Das ließe sich erst nach endgültigem Abschluss des Mietverhältnisses beurteilen (OLG Frankfurt Az. 2 W 10/04). Und da der Auszug mitten im Jahr erfolgt haben Sie nun ca. 6 Monate Zeit die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Solange können Sie die Kaution zurückhalten.

Ich empfehle Ihnen die Inanspruchnahme eines Anwalts, da Ihr Mieter aufgrund des Verzuges diese Kosten zu übernehmen hat.


Dies ist keine Rechtberatung, sondern stellt nur meine persönliche Meinung dar

Hallo,
wenn gegen den Mahnbescheid widersprochen wurde, kann der Erlass des Vollstreckungsbescheides nicht mehr beantragt werden. Es kann nur noch die Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Gruss, lichtblick

VB geht genau so wie MB auch ohne Rechtsanwalt.
Verrechnen mut der Kaution geht nicht.
Die kosten eines Anwalts berechnen sich nach dem Streitwert…mal googlen

Hallo,
weil ich im Ausland war kann ich erst jetzt antworten.
Die Miete muß in jedem Fall bezahlt werden. Vertraglich geregelte Renovierungen ebenso, jedoch muß der Mieter die möglichkeit haben die anstehenden Arbeiten selbst auzuführen oder beauftragen zu lassen.
Nun kenne ich die Gegebenheiten nicht genau möchte aber in jedem Fall empfehlen Sich in einem vernünfigen Gesprach zu einigen.
Alles Gute wünscht