Widerspruch gegen Mahnung

Hallo an alle,

folgender Fall:

es geht um zwei Mieter, welche seit 2,5 Jahren in einer Wohnung wohnen. Vorher war einer der Beiden schon beim gleichen Vermieter (Gesellschaft, die aber zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt hat)
Das alte Kautionskonto wurde bei Einzug auf die neue Wohnung übertragen und es wurde ausgemacht, dass noch eine Nachzahlung erfolgt. Diese wurde auch getätigt. Allerdings wurde sie aus Kullanz geringer vereinbart als eigentlich im Mietvertrag steht.

Jetzt (2,5 Jahre später) bekommen die beiden Mieter, die sehr vorbildliche Mieter sind, noch nie in Verzug geraten sind usw., plötzlich eine MAHNUNG. Das Kautionskonto wäre nicht ausgeglichen und der fehlende Betrag (eine krumme unerklährliche Zahl) solle bezahlt werden, dann wird auch gleich noch mit rechtlichen Schritten gedroht.

Auf Nachfrage wurde sehr unschön reagiert, zum Beispiel mit Sprüchen wie (abwertender Ton): da haben Sie bestimmt damals Harz IV bezogen (nein, hatten die Mieter nicht) oder: nein, eine Aufschlüsselung des Kautionskontos werden Sie nicht bekommen usw.

Jetzt die Frage: ist es rechtens hier direkt eine Mahnung zu schicken, ohne Begründung, ohne Zahlungsaufforderung? Darf man hier mit Widerspruch reagieren, mit der Begründung dass man nicht versteht wie der Betrag zustande kommt und das man diesbezuglich zunächst eine Erklährung erwartet? oder ist das rechtlich korrekt gelaufen und man sollte lieber zahlen und einen Beschwerdebrief schreiben?

Sorry für so viel Text und vielen Dank schonmal!

Antje

Hallo an alle,

dto.,

folgender Fall:

es geht um zwei Mieter, welche seit 2,5 Jahren in einer
Wohnung wohnen. Vorher war einer der Beiden schon beim
gleichen Vermieter (Gesellschaft, die aber zwischenzeitlich
den Besitzer gewechselt hat)
Das alte Kautionskonto wurde bei Einzug auf die neue Wohnung
übertragen und es wurde ausgemacht, dass noch eine Nachzahlung
erfolgt. Diese wurde auch getätigt. Allerdings wurde sie aus
Kullanz geringer vereinbart als eigentlich im Mietvertrag
steht.

Jetzt (2,5 Jahre später) bekommen die beiden Mieter, die sehr
vorbildliche Mieter sind, noch nie in Verzug geraten sind
usw., plötzlich eine MAHNUNG. Das Kautionskonto wäre nicht
ausgeglichen und der fehlende Betrag (eine krumme
unerklährliche Zahl) solle bezahlt werden, dann wird auch
gleich noch mit rechtlichen Schritten gedroht.

Der VM muß einmal die „krumme Zahl“ erklären, wenn diese sich nicht
aus der Differenz der vereinbarten und der tatsächlich geleisteten Kaution errechnen lässt. Evtl. wurden hier Zinsen/Verzugszinsen berechnet.

Auf Nachfrage wurde sehr unschön reagiert, zum Beispiel mit
Sprüchen wie (abwertender Ton): da haben Sie bestimmt damals
Harz IV bezogen (nein, hatten die Mieter nicht) oder: nein,
eine Aufschlüsselung des Kautionskontos werden Sie nicht
bekommen usw.

Jetzt die Frage: ist es rechtens hier direkt eine Mahnung zu
schicken, ohne Begründung, ohne Zahlungsaufforderung?

Die vereinbarte Kaution wurde ja nicht bezahlt, also darf gemahnt werden, oder gibt es einen Beweis, dass die Kaution entgegen des Vertrages reduziert wurde?

Darf man

hier mit Widerspruch reagieren, mit der Begründung dass man
nicht versteht wie der Betrag zustande kommt und das man
diesbezuglich zunächst eine Erklährung erwartet?

Das hat mit Widerspruch nichts zu tun, der VM wird einfach gebeten, die Forderung zu belegen.

oder ist das

rechtlich korrekt gelaufen und man sollte lieber zahlen und
einen Beschwerdebrief schreiben?

Was nützt der Beschwerdebrief?

Anschreiben, hinweisen, dass eigentlich eine reduzierte Kaution vereinbart wurde, und falls man sich nicht erinnern könne, dann muss bezahlt werden, aber dennoch ist der VM verpflichtet, die Forderung zu belegen, also die „krumme Zahl“ zu erklären.

Schönen Tag noch.

Sorry für so viel Text und vielen Dank schonmal!

Antje

:wink:)

Hallo nochmal,

Der VM muß einmal die „krumme Zahl“ erklären, wenn diese sich
nicht
aus der Differenz der vereinbarten und der tatsächlich
geleisteten Kaution errechnen lässt. Evtl. wurden hier
Zinsen/Verzugszinsen berechnet.

die vom VM gesetzte Frist zur Zahlung ist ziemlich knapp. Wenn jetzt erst geschrieben und auf Antwort gewartet wird, dann verstreicht sie möglicherweise. Man hat ja aber Anspruch auf Einsicht ins Kautionskonto, oder? Kann der VM trotzdem eine zweite Mahnung mit möglichen Gebühren schicken?

Was nützt der Beschwerdebrief?

Der Beschwerdebrief würde nicht speziell um diese Sache gehen, da es leider nicht das erste Mal war, bei dem die Mieter grundlos sehr abwertend behandelt wurden. Das Problem ist auch nicht die Forderung an sich, sondern eben die unzumutbaren Mitarbeiterinnen.

Viele Grüße

Hallo,

Gibt es einen Nachweis über die vereinbarte Kulanz?

In jedem Falle könnte man den VM dazu auffordern seine (unerklärliche?) Forderung in der geforderten Höhe zu belegen, da sie ansonsten zurückgewiesen werden muss.

Gleichzeitig würde ich den VM auffordern nachzuweisen, dass die Kaution separat zu seinem Vermögen angelegt ist und dafür einen Nachweis zu erbringen (wozu er verpflichtet ist).

Generell: Sollte die Forderung berechtigt sein, so wäre sie bereits mit dem Mietvertrag, respektive mit der neuen Absprache, fällig gewesen… eine Zahlungsaufforderung wäre also nicht von Nöten gewesen.

Gruss HighQ