Guten Abend zusammen!
Also jemand wohnt zur Miete, kündigt ordnungsgemäß, widerspricht nicht der mündlich geschlossenen Vereinbarung zwischen ihnm und dem Vermieter, die noch anfallende Nebenkostennachzahlung (vom Hausverwalter erstellt) mit der Kautionsrückzahlung zu verrechnen. Im Klartext: Auszug; Kautionzurückzahlung: eingezahlter Betrag minus restl. Nk-Nachzahlung gleich Rest Kaution.
Nun stellt sich aber heraus, dass die NK-Nachzahlung, bzw. die für das Haus gesamten NK-Abrechnung falsch berechnet wurden (mit den anderen Mietern, bzw. Wohnungseigentümern wurde bereits gesprochen).
Die, wie nach oben aufgeführtem Sachverhalt berechnete restliche Kaution wurde bereits vom Vermieter an den Mieter ausgezahlt.
Extreme Abzocke! € 600,-- Nachzahlung für zirka 9 Monate, kann das sein? Wenn man keine strombetriebenen Heizkörper hat, nicht täglich vollbadet, nicht täglích für 5 Personen kocht?
Frage:
Hat der Mieter noch eine Möglichkeit a) gegen die NK-Abrechnung zu
widersprechen? Wenn ja,
wie lange dauert die
Frist?
b) Inwiefern hat der Mieter,
durch den Erhalt
der „restlichen“
Kautionszahlung sein
Einverständnis erklärt,
die Kaution mit offenen
NK-Abrechnungen zu
verrechenen?
Vielen lieben Dank!!! Kathrin