Guten Tag,
ich bin mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden, da sie mir zu hoch erscheint. Die Sachen habe ich jetzt zu einem Anwalt gegeben. Da das übers Studentenwerk läuft, ist die Beratung für mich kostenlos. Den Schriftverkehr muss ich allerding selbst erledigen. Wie dem auch sei…jedenfalls läuft bald meine Widerspruchsfrist ab.
Jetzt meine Frage: Kann ich auch in Widerspruch gehen ohne eine genaue Nennung der Gründe? Z.B. mit einen Verweis auf eine genaue Prüfung oder so?
Wir sind erst eingezogen und das ist unsere erste Abrechnung. Jedoch sagen die Nachbarn, dass es immer wieder Probleme mit der NK-Abrechnung gibt. Die geben das jedoch an den Mieterschutzbund weiter, was uns (zwei Studenten mit Kind) zu teuer ist.
Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.
MfG
Lisbeth
P.S.: Natürlich könnte ich direkt den Anwalt fragen, aber ich würde den Widerspruch heute gern fertig machen und heute ist ja keine Sprechzeit.