Hallo,
kann man denn Widerspruch einlegen, wenn die Kfz-Haftpflicht-Versicherung einen Kfz-Schaden reguliert hat, obwohl der VN nicht einverstanden ist damit?
Im konrekten Fall wurde zuerst ein Schadenformular an die Gesellschaft geschickt, in der sich der VN schuldig fühlte. Im nachhinein, aber stellte sich heraus, dass das nicht so war.
Die Gesellschaft beharrt aber auf dieser ersten Aussage. Der VN möchte aber natürlich die Rückstufung vermeiden. Erhält man bei so was evtl. Deckungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung, auch wenn diese bei einem Tochterunternehmen besteht?
Danke für Hinweise evtl. mit Angabe von § in Bedingungen.
Joachim
Im konrekten Fall wurde zuerst ein Schadenformular an die
Gesellschaft geschickt, in der sich der VN schuldig fühlte. Im
nachhinein, aber stellte sich heraus, dass das nicht so war.
Die Aussage war nicht so? Warum wurde sie dann erst so getroffen? Ansonsten hat die Versicherung die Aufgabe berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte abzuwehren. Deine Aussage war folglich schlüssig und so waren die Ansprüche berechtigt. Welcher Umstand sollte sie denn jetzt unberechtigt werden lassen?
Erhält man
bei so was evtl. Deckungsschutz durch die
Rechtsschutzversicherung, auch wenn diese bei einem
Tochterunternehmen besteht?
Rechtsschutzschaden muss ein anderes Unternehmen sein um eben das zu verhindern, was du unterschwellig vermutest. Dies schreibt das Versicherungsaufsichtsgesetz vor. Spartentrennung nennt sich das ganze.
Allerdings weiß ich nicht, ob hier eine Zusage gegeben werden würde oder nicht. Dazu kenne ich mich in Rechtsschutzschaden zu wenig aus.
Die Kundin hat sich absolut getäuscht und die erste Schadenmeldung abgegeben. Plötzlich hat sich alles anders dargestellt und deshalb will sie die erste Meldung zurückziehen. Der Regulierer hat aber schon reguliert. Warum die so reagiert, kann ich nicht beurteilen. Sie hat das halt so erlebt!
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das Problem stellt hier in meinen Augen die Aussage dar. Wenn ich was sage, dann schildere ich das so, wie ich es erlebt habe. Kann ich sowas im nachhinein anders erlebt haben?