Widerspruch gegen Schenkung...Ist es rechtens?

Hallo,
ich habe eine Frage. Im Jahr 2009, im Mai haben meine Eltern mir ein Haus geschenkt.
Im September 2009 sind die Eltern wieder zum Notar und haben ohne mein Wissen als vollmachtlose Vertreter den Vertrag rückgängig gemacht. Dies wurde mir im Dezember 2011 bekannt. Daraufhin habe ich dem Notar geschrieben das ich die Genehmigung für diesen schwebend unwirksamen Vertrag nicht erteie und er die Schenkung vollziehen soll.
Daraufhin schrieb er mir das er dies meinen Eltern mitgeteilt hatte und daraufhin meine Eltern im Dez 2011 ihrem Vertrag vom 2009 Wiedersprochen haben und er nichts macht. Wenn es mir nicht passt soll ich zum Landgericht schreiben! Darf er das? Soll ich beim Landgericht beschwerde einlegen?

Hallo,
Also dem Notar sind tatsächlich die Hände gebunden, ich weiß bloss nicht warum er Dich zum LG schickt, der Weg wäre doch zum Rechtsanwalt angemessener. Da er aber als Notar in diesem Fall verwickelt ist wird er wohl keine Rechtsauskunft geben. Ich gehe mal davon aus, dass der Notar auch RA ist. Genauere Rechtsauskunft kann ich nicht geben, nur den Weg zum RA.
Viel Erfolg.

Es gibt zwei möglichkeiten das Geschenk zurückzunehmen. Wenn man danach verarmt.Das wäre der Fall wenn deine Ältern Sozialhilfe beantragen müssten um genug Geld zum Leben zu haben. Die rücknahme der Schenkung kann in diesem Fall 10 Jahre rückwirkend zurückverlangt werden.http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html Oder im Fall der groben Undankbarkeit. Ich weiß nicht was zwischen euch vorgefallen ist daher werde ich nichts raten.http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__532.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html Wie die Rechtsprechung das grobe Undankbarsein sieht kann ich nicht sagen. Es muß aber schon was nachweißbar passiert sein,das berechtigt die Schenkung zurückzunehmen. Grobe Schwere Beleidigung zum Beispiel reicht aus. Und wie möchtest du deinen Eltern gegenüber beweisen, wenn diese sowas behaupten, dies ist nicht war? Ich habe meinen Papi nicht blöde genannt? Die Mama sagt doch und es ist gegessen.Warum fragst du nicht deine Eltern was loß ist? Ich schätze schon die Situation so ein, daß da was vorgefallen ist. Und die Richter werden das nicht anders beurteilen. Ist schwirig. Tja, ich weiß es sind nicht immer die Kinder schuldig. Dies ist aber sehr schwer den Eltern gegenüber zu beweisen.Hat man die auch Gründe mitgeteilt? Frag mal den Notar aus welchen Gründen Sie die Schenkung zurücknahmen.

Der Vorgang ist sehr merkwürdig. Eine Möglichkeit für einen „Widerspruch“ gegen einen Vertrag sieht unser Recht nicht vor. Allenfalls eine Anfechtung oder einen Rücktritt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Hierüber müßten Sie Kenntnis erhalten haben. Wenn nicht, dann ist der „Wurm drin“ und Sie sollten Notarbeschwerde einlegen.

sorry, späte Antwort und leider keine AHnung…