Widerspruch gegen Schulempfehlung (GS)Ups,lang

Hallo,

ich komme aus NRW und meine mittlere Tochter besucht die 4. Klasse einer Grundschule. Ihre Noten sind leider nicht so, dass sie die Schulempfehlung Gymnasium bekommen hat. Normalerweise würde ich mich damit zufriedne geben, geht sie halt auf die Realschule, aber wir haben bereits im letzten Schuljahr (oder leider erst) eine Erziehungsberatungsstele aufgesucht und dort ist uns empfohlen worden eine Hochbegabten Testung durchführen zu lassen. Dies ist auch passiert und meiner Tochter wurde eine hb bescheinigt. Es ist auch offensichtlich, dass sie den Stoff kann, aber inzwischen stark die Lust an der Schule verloren hat. Die ersten zwei Jahre war sie eine wirklich gute und eifrige Schülerin. Leider ist mir nicht aufgefallen, dass die Verschlechterung im dritten Schuljahr mit Unterforderung zu tun hatte. Der Schule leider auch nicht sonst hätte sie damals eine Klasse springen können und wir hätten das Problem jetzt gar nicht.
Denn zu dem Problem der Unterforderung kommt hinzu, dass die Lehrerin mein Kind mobbt.
Bitte jetzt keine Kommentare in der Richtung, sprich mal mit der Lehrerin, da erfährst du ganz andere Wahrheiten oder so was.
Das hab ich alles getan und meine Tocher spricht die Wahrheit. Die Lehrerin bestätigt die Geschichten. (Z.B Bekam meine Tochter beim letzten Mathetest einen anderen Test als die anderen Kinder (aus Versehen angeblich) mit Aufgaben, die sie noch gar nicht hatten. Als meine Tochter die Aufgaben fertig hatte, hat ihr die LEhrerin den richtigen Test gegeben und sie musste ihn in der Restzeit auch noch lösen. Ihr wurde nicht mehr Zeit eingeräumt. Als sie den Test zurück bekam, flüsterte die Lehrerin ihr zu, dass ihr Test der schlechteste sei…)
So geht das nun seit die Lehrerin von der hb unserer Tochter weiß.
Die Psychologin von der Beratungsstelle, die auch den Test gemacht hat, hat mit Engelszungen auf die KL und den Rektor eingeredet, dass meine Tochter unbedingt aufs Gym muss, weil sie an der Realschule wieder vor Langeweile vergehen wird.
Beide, der Rektor als auch die KL, wollten das nicht einsehen.
Also hat meine Tochter nun eine Empfehlung für die Realschule.
Ich weiß, dass ich in NRW mich über die Empfehlung hinwegsetzen kann. Das werde ich auch tun, aber mir geht es einfach gegen den Strich, dass ich dem da so auf Gedeih und Verderb ausgesetzt bin bzw. noch viel schlimmer meine Tochter.
Da ich die Zeugnisempfehlung für ungerechtfertigt halte, möchte ich gerne Widerspruch einlegen.
Kann mir jemand sagen, wie ich das am sinnvollsten mache und wie ich am ehesten Aussicht auf Erfolg habe?
Ich will keinen Widerspruch gegen die Noten einlegen, nur gegen die Empfehlung.
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße

Bigmama
PS.: einen Termin beim Schulamt hab ich bereits, wegen des Mobbings

Hallo Bigmama,

ich kann deine Empörung gut verstehen, mein Sohn geht auch in eine 4 Klasse in einer Grundschule in NRW und auch bei uns ist einiges nicht so ganz optimal gelaufen.

Allerdings habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meinem Sohn beizubringen, dass es auf der weiterführenden Schule nur besser werden kann, und mich mit Energie um die angemessene weiterführende Schule zu kümmern.

Da die Empfehlung auf dem Zeugnis nicht verpflichtend in NRW ist (noch nicht!), würde es mehr Sinn machen, dich mit den Hochbegabtentests in der Tasche auf die Suche nach einem wirklich guten Gymnasium zu machen, damit deine Tochter eine reele Chance bekommt, ihre Fähigkeiten zu zeigen.

Der Widerspruch gegen die Empfehlung ansich ist möglich, die Chancen auf Erfolg gering, es sei denn du hast handfeste Beweise, dass die Empfehlung aus Bösartigkeit geschehen ist, und wie willst du das anstellen, wenn wie du schreibst, die Noten deiner Tochter warum auch immer nur mittelmäßig sind.
Steck deine Energie lieber in das was kommt, die Grundschulzeit ist so gut wie erledigt.

Viel Erfolg bei eurem Weg

Iris

Hi,
auf dem Schulamt wirst Du gar nichts erreichen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge heraus. Geh zum Gymnasium Deiner Wahl, erzähl dem dortigen Schulleiter nichts von Mobbing oder böse Lehrerin, das bringt absolut nichts. Leg ohne Emotion die Unterlagen vor. Biete ihm die Möglichkeit der fernmündlichen Kontaktaufnahme mit der Psychologin an. Dann kannst Du nur noch hoffen. Terror machen gegen Lehrer ist unmöglich. Weitere Kommentare erspare ich mir. Du vergibst Dir nur Kraft. Leider.
Grüße
ede

hallo,
bin jetzt nicht so im bild, aber eine empfehlung ist doch nur eine empfehlung oder?

ich meine, steht das denn schon fest?

wenn alle stricke reissen, soll ein jahr auf der realschule zeigen, was sie kann und dann wechseln.

mfg:smile:
rene

Lieber Rene,

bitte, bitte les doch richtig.
Es ist eine Empfehlung:

Also hat meine Tochter nun eine Empfehlung für die Realschule.
Ich weiß, dass ich in NRW mich über die Empfehlung hinwegsetzen ::kann. Das werde ich auch tun,

Weshald das:

wenn alle stricke reissen, soll ein jahr auf der realschule
zeigen, was sie kann und dann wechseln.

nicht notwendig ist.
Sondern es „nur“ darum geht:

Da ich die Zeugnisempfehlung für ungerechtfertigt halte,
möchte ich gerne Widerspruch einlegen. […]
Ich will keinen Widerspruch gegen die Noten einlegen, nur gegen die Empfehlung.

Weshalb ich wiederum Iris’ Vorschlag, das abzuhaken (weil
es nur eine Formalität ist) und sich auf das Neue zu konzentrieren
und der Tochter nicht neue Brocken in den Weg zu legen,
in dem sie mit dem Ruf einer schwierigen Mutter belastet in
der neuen Schule anfängt, als das einzig Vernünftige.

Dein Vorschlag war also nicht am Thema vorbei, hat
bereits getroffene Entscheidungen ignoriert und daher nutzlos.

Gru0
Elke

Hallo,

danke für Eure Antworten.
Das Gymnasium ist gesucht, den Termin habe ich am 15.2. Werde mich da auch kaum wie eine Furie aufführen *g*, das ist nicht meine Art.
Kommt vielleicht ein bissi so rüber, aber bis jetzt hat die Schule mich immer für meine Sachlikeit gelobt, trotz der schwierigen Lage.
Ich gehe übrigens mit Einverständnis und Wissen des Rektors zum Schulamt. Für mich insbesondere in Hinblick auf meinen Sohn, der im Sommer eingeschult wird und dann wieder die gleiche Lehreirn bekommt. Für diesen Fall möchte ich, dass bekannt ist, welche Probs wire mit der Lehrerin hatten, dmait mein Sohn noch vor Schulbeginn die Schule wechseln kann.
Das zu dem Thema.
Und natürlich hätte ich besseres zu tun als mich zu beschweren und der gleichen. Aber geht es euch nie so, dass ihr auch mal was tun müsst, wo ihr das Gefühl habt, es geht jetzt nicht anders?

Deswegen noch mal meine Frage, denn leider hab ich da ja keine Antwort drauf bekommen.
Hat schon mal jemand Widerspruch gegen eine Zeugnisempfehlung eingelegt. Gibt es Dinge, die zu beachten sind?
Noch mal Danke für Eure Hilfe

Viele Grüße

Bigmama

huhu,

bitte, bitte les doch richtig.

ich sehe, das dilemma mit dem nicht-lesen-koennen ist auch dir schon aufgefallen.

aber wenn mein argument sich schon im nutzlosen bereich befindet, wo befindet sich dein artikel dann?

ich spuere, da ist was zwischen uns:smile:du magst mich.

mfg:smile:
rene

Hi chatairliner,

ich sehe, das dilemma mit dem nicht-lesen-koennen ist auch dir
schon aufgefallen.

Es ist nicht zu übersehen.

aber wenn mein argument sich schon im nutzlosen bereich
befindet, wo befindet sich dein artikel dann?

Ich habe nicht nur dein Posting kritisiert, ich
habe der Ursprungsfragerin auch meine Einschätzung
der Situation gegeben. Obwohl sie ihren Wunsch einen
Einspruch zu erheben inzwischen besser begründet hat,
stehe ich dazu. Ich würde mir auch sehr ernsthaft
überlegen, ob es nicht konstruktiv wäre dem jüngeren
Sohn diese Lehrerin zu ersparen und mir zumindest überlegen,
ob eine andere Grundschule in Frage kommen könnte.

ich spuere, da ist was zwischen uns:smile:du magst mich.

You wish.

Gruß
Elke

Hallo Elke,

Ich würde mir auch sehr ernsthaft
überlegen, ob es nicht konstruktiv wäre dem jüngeren
Sohn diese Lehrerin zu ersparen und mir zumindest überlegen,
ob eine andere Grundschule in Frage kommen könnte.

die Fragestellerin hat folgendes geschrieben:

Für mich insbesondere in Hinblick auf meinen Sohn, der im Sommer ::eingeschult wird und dann wieder die gleiche Lehreirn bekommt. Für ::diesen Fall möchte ich, dass bekannt ist, welche Probs wire mit der ::Lehrerin hatten, dmait mein Sohn noch vor Schulbeginn die Schule ::wechseln kann.

Ich habe es so verstanden, dass der Sohn erst einmal in diese Schule gehen MUSS (da gibt es ja diese Pflichtregelungen, dass die Kids die am nächsten gelegene Grundschule besuchen müssen) und sie u.a. auch deswegen Widerspruch einlegt, um dann etwas in der Hand zu haben, um eine Einschulung des Sohnes an einer anderen Schule zu erreichen.

Abgesehen davon sehe ich durchaus Sinn in einem Widerspruch. Auf dem Gymnasium verbaut sie der Tochter nichts, denn dort muss sie ja von der ganzen Sache nichts erzählen. Aber für mich wäre es allein schon eine Frage des Prinzips, diese Lehrerin - nun ja - darauf hinzuweisen, dass es auch Faktoren für die Schulempfehlung gibt, die außerhalb ihres Horizonts liegen. Vielleicht hat dann das nächste Kind in derselben Situation bessere Karten, eben weil jetzt Widerspruch eingelegt wird.

Grüße,
Anja

Hallo Anja,

da ging grad was verloren, deshalb nochmal von vorne.

Für mich insbesondere in Hinblick auf meinen Sohn, der im Sommer ::eingeschult wird und dann wieder die gleiche Lehreirn bekommt. Für ::diesen Fall möchte ich, dass bekannt ist, welche Probs wire mit der ::Lehrerin hatten, dmait mein Sohn noch vor Schulbeginn die Schule ::wechseln kann.

Ich habe es so verstanden, dass der Sohn erst einmal in diese
Schule gehen MUSS (da gibt es ja diese Pflichtregelungen, dass
die Kids die am nächsten gelegene Grundschule besuchen müssen)
und sie u.a. auch deswegen Widerspruch einlegt, um dann etwas
in der Hand zu haben, um eine Einschulung des Sohnes an einer
anderen Schule zu erreichen.

Dazu kann ich seit neuestem kompetent Auskunft geben.
Zumindest für Hessen, allerdings trotz Kultushoheit nehme
ich an, dass das in anderen Bundesländern zumindest ähnlich
abläuft.
Ein Kind ist einer bestimmten Schule zugeordnet (hängt
am Wohnsitz). Wollen seine Eltern, dass es an eine
andere Schule geht, muss die abgebende Schule einen Gestattungs-
antrag unterschreiben, in dem Gründe genannt und akzeptiert
werden, warum das Kind auf eine andere Schule gehen soll.
Weigert sich die abgebende Schule diesen Gestattungsantrag
zu unterschreiben, wende man sich an das Schulamt des
Landkreises.

Abgesehen davon sehe ich durchaus Sinn in einem Widerspruch.

Um den Gestattungsantrag zu unterstützen, ja. Aber eigentlich
erst in „zweiter Instanz“. Solange man noch die Schule selbst
braucht, um dem Antrag statt zu geben, ist es vielleicht
weniger produktiv.

Auf dem Gymnasium verbaut sie der Tochter nichts, denn dort
muss sie ja von der ganzen Sache nichts erzählen.

Sowas kommt in die Akten.

Aber für
mich wäre es allein schon eine Frage des Prinzips, diese
Lehrerin - nun ja - darauf hinzuweisen, dass es auch Faktoren
für die Schulempfehlung gibt, die außerhalb ihres Horizonts
liegen. Vielleicht hat dann das nächste Kind in derselben
Situation bessere Karten, eben weil jetzt Widerspruch
eingelegt wird.

Stimmt schon, aber man (ich) hatte (im ersten
Posting weitaus mehr als im zweiten) den Eindruck, dass
hier unnötig negative Energien auf einen Vorgang verschwendet
werden, der im Endeffekt nichts bringt. Wenn der Einspruch
mit kleinsmöglichem Aufwand (trotzdem + Erfolg) gemacht wird,
kann er durchaus Sinn machen. Trotzdem sollte klar sein,
dass die Zukunft das Wichtige ist.

Gruß
Elke