Widerspruch gegen überhöhte Gebühren?

Hallo,

angenommen ein Mensch hat von einem Spezialisten eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die er auch gerne bezahlen möchte. Allerdings gibt es über die Höhe der Rechnung Unstimmigkeiten. Auf Anfrage hat der Sepzialist erklärt, die Rechnung fiel deshalb so hoch aus, weil der Zeitaufwand zur Bearbeitung und Beratung höher war. Wäre dieser Spezialist im rechtlichen Sinne verpflichtet gewesen, den Mandanten zu informieren?

Eine zweite Frage: Der Mandant geht noch zu einem zweiten Spezialisten, der findet etliche Fehler (Rechnung plus den bearbeiteten Sachverhalt). Hat er dann Anspruch die Rechnung zu kürzen und die Gebühren des zweiten Spezialisten in Rechnung zu stellen.

Ich hoffe, das war einigermaßen neutral. Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß und Gute Nacht

Roland

Hi !

Hier haben wohl so einige Berufszweige von der allgemeinen Regelung abweichende Vorschriften. So sind u.a. Steuerberater oder Rechtsanwälte für einen den Mandanten entstandenen Mehraufwand schadenersatzpflichtig, der sich bei gewissenhafter Berufsausübung hätte vermeiden lassen können. Es ist dann aber sicherlich zu klären, woher die fehlerhafte Beratung rührt.
Hier kämen als Ursachen zum Einen fehlerhafte Informationen des Mandanten zum Anderen fehlerhafte Sachverhaltsbeurteilung des Beraters in Frage.

Es wäre zur Beurteilung sicherlich hilfreich, etwas mehr über den Beruf der „Spazialisten“ zu erfahren.

BARUL76

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