An einer Straße sind längs der Straße 5 Parkplätze (am Anfang ist ein Parkschild aufgestellt mit Uhrzeit und Parkschein lösen Hinweis) am Ende steht auch ein P Schild und unten drunter hängt auch das HinweisSchild Parkschein lösen. Nun hat XY dort in der Mitte geparkt und Parkschein in gelöst. Als er wiederkam hatte er ein Knöllchen. In dem Momen ist im aufgefallen, dass beim ersten Schild ganz unten drunter ein Schild hing: 2 Plätze für „Rollstuhlfahrer“. Dieses Schild hängt dort maximal einer Woche (letzte Woche um diese Zeit hing es da noch nicht). Nun ist meine Frage, ob man dagegen Vorgehen kann (An den Parklücken ist auch nichts verändert worden. (ist eine Straße mit Strichen drauf). Ist das rechtens oder müsste solch ein Behindertenparkplatz noch anderweitig gekennzeichnet sein (mit Aufdruck auf der Fläche) XY hat vorher noch nie ein Schild gesehen, auf dem steht 2Plätze für Rollstuhl freihalten. Kann man dagegen vorgehen(nicht gesehen (es heißt ja unwissenheit schützt vor Strafe nicht…). Noch dazu parkte vor XY ein Wagen in entgegengesetzte Richtung und hat keinen Strafzettel bekommen.
Was würde das denn kosten (Parken auf Behindertenparkplatz sind das immer 35€ bei nem Verwarngeld?
Hallo,
Parken auf Behindertenparkplatz kostet immer 35 Euro.
Wie soll man ein Schild denn bekannt machen? Wenn es hängt, dann ist es zu beachten. Ein anderer könnte ja sagen, vor zwei Jahren war das Schild aber noch nicht da. Markierungen auf der Fahrbahn sind nicht vorgeschrieben; würde man bei Schnee auch nicht sehen.
Das andere Fahrzeug wurde sicher erst abgestellt, als die Parküberwacher bereits wiedere weg waren.
Tach auch, wie du schon richtig sagtest: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, dennoch kann man es natürlich probieren Widerspruch einzulegen. Viel Erfolg!!! MfG René
wenn das Zusatzschild am fraglichen Zeitpunkt da war ist es ganz unerheblich, ob es schon jahrelang dort hängt oder erst vor ein paar Minuten montiert wurde. Eine spezielle Markierung auf dem Boden ist nicht erforderlich, sie kann allenfalls zusätzlich angebracht werden.
Im umgekehrten Fall (ein Verbotszeichen oder einschränkendes Zusatzzeichen wird entfernt) sagt ja auch keiner: „Da park ich nicht weil gestern noch ein einschränkendes Zeichen da war.“
Generell: es gilt immer die aktuelle Beschilderung!
Ein anderer eventueller Falschparker mit oder ohne Knöllchen ist auch keine Ausrede.
Ich empfehle, das Verwarngeld zu bezahlen. Bei einem Widerspruch kommt nach dieser Schilderung des Sachverhalts bestimmt nicht viel raus - allenfalls eine Verteuerung durch Bearbeitungsgebühr etc.
Wie ich Deinen Ausführungen entnehmen kann, handelt es sich um markierte und beschilderte Parkflächen rechts entlang der Fahrbahn.
Du sprichst von Anfang und Ende…also müssen der Anfang mit einem kleinen weisen Pfeil nach links und das Ende mit dem Selbigen nach rechts im P Schild verdeutlicht werden. Was ich nicht nachvollziehen kann: „2 Plätze für R. freihalten“ !? oder war es ein Pictogramm "2x (und dann das Symbol des) Rollstuhles?
Ersteres ergäbe keinen Sinn, denn es gibt so ein Schild (zum. in der StVO auf öffentl. Verkehrsfläche) nicht! Das Picto-Zusatzschild würde aber ebenfalls erst Sinn ergeben, wenn die Fläche ebenfalls mit dem Rollstuhl weis bepinselt wäre. Woher soll Parkender drei und vier denn wissen, ob nicht eins und zwei schon die bésagten Rollies sind? Es ist bei solcher phantasie Beschilderung nicht die Aufgabe des P-Suchenden, die bereits geparkten Fhzg nach Ausweisen oder Sondererlaubnissen abzusuchen…ob das Schild erst zwei Wochen oder erst eine Stunde da hängt, würde aber keine Rolle spielen, denn man hat sich IMMER auf evtl. Neuerungen einzustellen. Was den ruhenden Verkehr betrifft, hat man da auch genug Zeit dafür, während jedoch bei geänderter Verkehrsführung oder -Regelung, um Gefahr zu vermeiden, Gefahrenzeichen und/oder der allseits beliebte „Plastikbulle“ zum Einsatz kommen.
Also Alles in Allem, ich müsste mal ein Bild oder einen Plan dieser Situation sehen um genauer zu urteilen und um sagen zu können Widerspruch oder Finger weg, denn bei solchen Beträgen, kann schnell ein Bußgeld daraus werden.
Das Verwarnungsgeld ist keine feste Größe, es bewegt sich jeh nach Ordnungswidrigkeit zwischen 5-35€. Da hat Kollege XY genau die Obergrenze erwischt! Glück und Pech liegen hier dicht aneinander…
Mal vorausgesetzt, die Beschilderung ist korrekt (was anhand deiner Beschreibung nicht unbedingt sein muss), ist an der Verwarnung nicht zu rütteln.
Sicherlich werden solche Änderungen häufig erst nach einer gewissen „Gewöhnungsfrist“ kontrolliert, aber ein Anspruch darauf besteht nicht.
Ebensowenig (oder noch weniger!) besteht Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht, falls Du mit dem Hinweis auf den „Gegen - die - Fahrtrichtung - Parker“ darauf hinaus willst!
In diesem Fall wäre zu überprüfen, ob der tatsächlich verantwortliche „Fahrer“, der das Fahrzeug parkte feststeht - ansonsten kann die Behörde einen Gebührenbescheid gegen den Halter erlassen. Google dazu mal „Halterhaftung“ und mach dich schlau, was günstiger ist. Eine Fahrtenbuchanordnung steht in keinem Fall zu befürchten.
Jetzt zur Beschilderung. Auf z.B. sicherestrassen.de findest Du gute Übersichten über Verkehrszeichen, Zusatzzeichen, zugehörige Nummern und die Gesetze dazu.
Überprüfe doch anhand dessen, ob die Beschilderung korrekt war, oder frag nochmal mit ausführlicher Erklärung, Nummern, Skizz und/oder Fotos diesbezüglich hier nach.
hallo zuhn
m.E. muss immer ein Schild mit dem Rollstuhlsymbol direkt am Parkplatz stehen. So liest sich zumindest der Text der Tatbestandsnummer 142236 des Bundeseinheitl. Tatbestandskataloges 9.2009: Sie p. auf einem Sonderparkpl für Schwerbeh …(Zeichen 314/315 mit Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol). 35€.
Daraus folgert, dass falls das Rollstuhlschild nicht aufgestellt ist, der Tatbestand nicht erfüllt sein kann.
Ich empfehle, die Behörde freundlich darauf aufmerksam machen und die Zahlung zu verweigern.
Ich würde dem Knöllchen in jedem Fall widersprechen, wenn die beiden Parkplätze in der Reihe nicht genau zuzuordnen sind - könnten ja auch die Plätze 3 und 5 in der Reihe gemeint sein…
Seit wann die Schilder hängen, ist unwichtig (wenn sie nicht gerade aufgehängt wurden, als schon geparkt wurde)
Eigentlich müsste, wenn die ersten beiden Stellplätze für die Behinderten gedacht sind, das geregelte Parken (Parken Anfang/Uhrzeit/Parkschein) ab dem dritten Platz gestellt werden!!! Und eine Bodenmarkierung ist nicht zwingend notwendig, sollte aber zur Klarstellung vorhanden sein.
Laut Bußgeldkatalog sind 35 Euro fällig. Und der entgegengesetzt der Fahrtrichtung Geparkte wurde vielleicht abgestellt, als Politesse durch war…
Hallo!
An einer Straße sind längs der Straße 5 Parkplätze (am Anfang ist ein Parkschild aufgestellt mit Uhrzeit und Parkschein lösen Hinweis) am Ende steht auch ein P Schild und unten drunter hängt auch das HinweisSchild Parkschein lösen. Nun hat XY dort in der Mitte geparkt und Parkschein in gelöst. Als er wiederkam hatte er ein Knöllchen. In dem Momen ist im aufgefallen, dass beim ersten Schild ganz unten drunter ein Schild hing 2 Plätze für „Rollstuhlfahrer“. Dieses Schild hängt dort maximal einer Woche (letzte Woche um diese Zeit hing es da noch nicht). Nun ist meine Frage, ob man dagegen Vorgehen kann (An den Parklücken ist auch nichts verändert worden. (ist eine Straße mit Strichen drauf). Ist das rechtens oder müsste solch ein Behindertenparkplatz noch anderweitig gekennzeichnet sein (mit Aufdruck auf der Fläche) XY hat vorher noch nie ein Schild gesehen, auf dem steht 2Plätze für Rollstuhl freihalten. Kann man dagegen vorgehen(nicht gesehen (es heißt ja unwissenheit schützt vor Strafe nicht…). Noch dazu parkte vor XY ein Wagen in entgegengesetzte Richtung und hat keinen Strafzettel bekommen.
Was würde das denn kosten (Parken auf Behindertenparkplatz sind das immer 35€ bei nem Verwarngeld?
Danke shconmal mfg
Also, das sieht leider ganz schlecht aus für Sie.
Bei Blockierung von Sonderparkplätzen kennt der Gesetzgeber kein Pardon.
Der zeitliche Rahmen der Aufstellung spielt dabei keine Rolle.
Also, ich würde Zahlen und das nächste Mal gründlich auf diese Schilder achten.
die Kennzeichnung des Behindertenparkplatzes ist ausreichend.
Kann man nichts machen…
Wenn mehrere Parkverstöße zusammenfallen, wird der teuerste genommen, um das Verwqrngeld festzulegen
Z.B.
Behindertenparkplatz: 35 EUR
Entgegen der Fahrtrichtung: 20 EUR
Doppelreihe: 20 EUR
…macht dann 35 EUR!
Das das Schild erst kurz hängt macht nichts aus. Die Behörde kann sofort kassieren.
Aber es ist nicht fair. Die meisten Behörden kassieren erst nach 4 Wochen bei einer derartigen Änderung und machen mit einem Zettel am Scheibenwischer darauf aufmerksam, dass eine Änderung eingetreten ist.
Aber: das liegt im Ermessen der Behörde.
Rechtlich ist -wie gehandelt- alles oK.
da das Schild neu ist, kannst Du versuchen, dass die Stadt aus Kulanzgründen von einer Strafe absieht.
ALso erst mal Verwarnungsbescheid abwarten und dann hingehen bzw. schreiben oder anrufen.