Widerspruch gegen Verwarngeld?

Hallo!

An einer Straße sind längs der Straße 5 Parkplätze (am Anfang ist ein Parkschild aufgestellt mit Uhrzeit und Parkschein lösen Hinweis) am Ende steht auch ein P Schild und unten drunter hängt auch das HinweisSchild Parkschein lösen. Nun hat XY dort in der Mitte geparkt und Parkschein in gelöst. Als er wiederkam hatte er ein Knöllchen. In dem Momen ist im aufgefallen, dass beim ersten Schild ganz unten drunter ein Schild hing: 2 Plätze für „Rollstuhlfahrer“. Dieses Schild hängt dort maximal einer Woche (letzte Woche um diese Zeit hing es da noch nicht). Nun ist meine Frage, ob man dagegen Vorgehen kann (An den Parklücken ist auch nichts verändert worden. (ist eine Straße mit Strichen drauf). Ist das rechtens oder müsste solch ein Behindertenparkplatz noch anderweitig gekennzeichnet sein (mit Aufdruck auf der Fläche) XY hat vorher noch nie ein Schild gesehen, auf dem steht 2Plätze für Rollstuhl freihalten. Kann man dagegen vorgehen(nicht gesehen (es heißt ja unwissenheit schützt vor Strafe nicht…). Noch dazu parkte vor XY ein Wagen in entgegengesetzte Richtung und hat keinen Strafzettel bekommen.

Was würde das denn kosten (Parken auf Behindertenparkplatz sind das immer 35€ bei nem Verwarngeld?

Danke shconmal mfg

Hallo,

ein Schild hängt da, weil es was „zu sagen hat“. Dabei ist unerheblich, seit wann es dort hängt.

Herr XY kann ja aber mit seinem Behindertenausweis die Sachlage klären.
Hat er keinen?
Hier söllte Herr XY fröhlich die 35,-€ bezahlen, denn wenn die Politessen da wären und der zweite Behindertenparkplatz wäre auch besetzt gewesen, wäre das Auto von Herrn XY sicher am Haken gelandet.

VG René

Hallo,

In dem Momen ist im
aufgefallen, dass beim ersten Schild ganz unten drunter ein
Schild hing: 2 Plätze für „Rollstuhlfahrer“.

Ich weiss nicht, wie das Schild exakt aussieht, deshalb solltest du in der StVO nachschauen, ob dieses Zusatzschild dort als Verkehrszeichen aufgeführt ist. Ist es das, dann dürfte das Verwarnungsgeld rechtmäßig sein. Steht das Zusatzschild dort nicht aufgeführt, es sich also um ein selbstkreiertes Schild handelt, dann bezieht es seine Gültigkeit und Bedeutung nicht aus der StVO. Verwarnungen dagegen wären deswegen aufgrund der StVO auch nicht möglich. Handelt es sich augenscheinlich um eine verwaltungsrechtliche Anordnung (ein Verwaltungsakt) so muß dieser, damit er gültig wird, den Erlasser des Aktes beinhalten. Fehlt dieser, so ist der Verwaltungsakt nicht gültig. Wäre er gültig, könnten Zuwiderhandlungen dagegen nur nach Ortsrecht (Polizeiverordnung)- soweit es das gibt - geahndet werden.

Gruss

Iru

Hallo

An einer Straße sind längs der Straße 5 Parkplätze (am Anfang
ist ein Parkschild aufgestellt mit Uhrzeit und Parkschein
lösen Hinweis) am Ende steht auch ein P Schild und unten
drunter hängt auch das HinweisSchild Parkschein lösen. Nun hat
XY dort in der Mitte geparkt und Parkschein in gelöst. Als er
wiederkam hatte er ein Knöllchen. In dem Momen ist im
aufgefallen, dass beim ersten Schild ganz unten drunter ein
Schild hing: 2 Plätze für Behinderte

Na also, also hätte es ihm doch auch gleich auffallen können.

Dieses Schild
hängt dort maximal einer Woche (letzte Woche um diese Zeit
hing es da noch nicht).

Niemand darf davon ausgehen, dass sich nicht innerhalb einer Woche die örtliche Verkehrsregelung ändert.

Nun ist meine Frage, ob man dagegen
Vorgehen kann (An den Parklücken ist auch nichts verändert
worden. (ist eine Straße mit Strichen drauf). Ist das rechtens
oder müsste solch ein Behindertenparkplatz noch anderweitig
gekennzeichnet sein (mit Aufdruck auf der Fläche)

Nein, maßgeblich sind die Verkehrszeichen nach VZKat. Was an Fahrbahnmarkierungen zum VZKat gehört, ist klar definiert, und Rollstuhlpiktogramme gehören nicht dazu. Die werden also nur allenfalls aus Nettigkeit zusätzlich appliziert, falls mal ein Autofahrer Genickstarre hat und nicht nach oben aufs Verkehrsschild schauen kann.

XY hat
vorher noch nie ein Schild gesehen, auf dem steht 2Plätze für
Rollstuhl freihalten. Kann man dagegen vorgehen(nicht gesehen
(es heißt ja unwissenheit schützt vor Strafe nicht…).

Du warst ja nicht unwissend, sondern unaufmerksam. Außerdem bedeutet der Spruch im Grunde, dass es eben nichts nützt, den Naiven zu spielen.

Noch
dazu parkte vor XY ein Wagen in entgegengesetzte Richtung und
hat keinen Strafzettel bekommen.

Noch ein Rechtsgrundsatz: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Etwas plakativer: Nur weil es unbestrafte Verkehrsverstöße gibt, werden Verkehrsverstöße nicht generell straffrei.

Was würde das denn kosten (Parken auf Behindertenparkplatz
sind das immer 35€ bei nem Verwarngeld?

Das hat silex1 ja sehr schön vorgerechnet, dass das ein Schnäppchen ist. Schnell zugreifen!

Gruß
smalbop