Hallo Wissende,
jmd. mit wenig Geld (Hartz4) mußte wegen dem Wohnungsamt
eine Kopie seines gültigen Persos abgeben.
Der Perso war im Jahr 2010 abgelaufen.
Die Perso-aushändigende Dienststelle hat ihn deshalb
angezeigt.
Jetzt kommt ein Schreiben vom Ordnungsamt was sich auf
§ 1 Abs. 1 Satz 1 :§32 Abs 1 Nr. 1 Personalausweisgesetz
bezieht.
Die wollen 25 Euronen, Überweisungsvordruck ist beigelegt.
Derjenige hat die Möglichkeit auf der Rückseite des Schreibens dagegen zu widersprechen und dies dem Ordnungsamt zurückzuschicken.
An der ach so schlimmen Tat gibt es nix zu deuteln. Logisch
war der Perso seit zwei Jahren abgelaufen.
Aber, erst die 28,80, dann diese 25 sind ein haufen Holz:frowning:
Gibt es da Versuchsmöglichkeiten über Gnadenweg, Kulanz o.ä.?
Und was ist das für eine Strafe?
Was geschieht bei Nichtbezahlung letztlich?
Im Knast absitzen, wie lange bei 25€ und Hartz4-Einkommen?
Danach ist das weg oder kommen da Nachforderungen für Kost und Logis?
Oder schicken die dann sinnloserweise einen Gerichtsvollzieher?
Vielleicht wäre das ein Weg, auf dem Widerspruchsblatt reinschreiben, setzen Sie sich bitte mit Vollzieher XYZ in Verbindung, danach
wissen Sie daß Sie dan Fall abhaken können.
Schöpfing
Gruß
Reinhard
Hi,
hat die Person noch einen gültigen Reisepaß (Reisi)? Dann müßte sie gar keinen Perso haben.
Gruß S
hat die Person noch einen gültigen Reisepaß (Reisi)? Dann
müßte sie gar keinen Perso haben.
Hallo Shim,
nein, der Reisepass ist auch abgelaufen.
Läuft ein Führerschein auch ab? Reicht der nicht um sich ausweisen zu können? Hilft das?
Gruß
Reinhard
hallo Reini
der H4-Empfänger sollte sich direkt bei der Behörde beim Sachbearbeiter über Härtefallregelungen erkundigen - am besten schriftlich -
und den finanziellen Härtefall auch gleich glaubwürdig darstellen
Das ging früher immer recht zuverlässig, sollte heute auch noch gehen, obwohl die Behörden rigider geworden sind.
muss gleich mal gucken wann mein perso abläuft
Schorsch
Hallo Georgi,
der H4-Empfänger sollte sich direkt bei der Behörde beim
Sachbearbeiter über Härtefallregelungen erkundigen - am besten
schriftlich -
und den finanziellen Härtefall auch gleich glaubwürdig
darstellen
okay, danke, wird gemacht.
Das ging früher immer recht zuverlässig, sollte heute auch
noch gehen, obwohl die Behörden rigider geworden sind.
„rigider“ ist da noch sanft umschrieben. völlig schweinischer passt besser.
muss gleich mal gucken wann mein perso abläuft
Mach das. Ich habe in Kenntnis dieses allgemeinen falles den ich schilderte mal knapp 10 Leute befragt.
Keiner wußte ob sein Perso noch gültig ist. Keiner wußte daß es dafür eine 25er Knolle geben kann.
Ich denke mir, die Masse, alle, weiß schon wenn sie D verläßt, Urlaub,
daß sie dann gültige Papiere brauchen, erst dann prüfen sie das.
Ohne Geld hast du keinen Gedanken an Verreisen. Kriegst in den
Medien mit , ab jetzt gibt es den Perso für 28,20.
Da denktste dir doch mit Recht, für was brauch ich den, hab doch einen
…
Schöpfing
Reinhard
Schorsch
Hallo,
Härtefallregelung?
Das Schreiben ist ein Verwarnungsgeldangebot, das man annehmen kann oder auch nicht. Offenbar ist die Behörde der Auffassung, dass die Owi geahndet werden muss. Man könnte dort allenfalls nachfragen, ob das Verwarnungsgeld gemindert oder in eine mündliche Verwarnung geändert werden kann.
Der Betroffene hat gegen bestehendes Recht gehandelt und muss dafür geradestehen. Wie wäre es, wenn er statt des abgelaufenen Ausweis falsch geparkt hätte? Käme dann auch eine „Härtefallregelung“ in Frage? Bekämen also alle Falschparker ein Knöllchen und nur der Hartz4-Bezieher keins?
Gruss
Iru
Hi
Behörden sind, entgegen deiner Ansicht unten, nicht „schweinischer“ geworden - nur wendet man das schon immer geltende Recht halt an - die eine Behörde so, die andere so…
Schließlich sind Gesetze dafür da, eingehalten zu werden und ganz offensichtlich geht es nicht ohne die ein oder andere Art der „Strafe“.
zur Sache: Widerspruch (Einspruch) gegen eine Verwarnung gibt es nicht; wenn nicht innerhalb der Frist gezahlt wird, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dass mit Kosten verbunden ist (steht aber mit Sicherheit auf der Verwarnung drauf.
Einzige Möglichkeit: Anrufen (- nee vorbeigehen ist besser - als hartzer kann man sich ja keinen Anruf leisten (scnr)) und um Verlängerung der Zahlungsfrist bitten.
Gruß
HaWeThie
Hallo Irubis,
Das Schreiben ist ein Verwarnungsgeldangebot, das man annehmen
kann oder auch nicht.
„Angebot“ klingt irgendwie nett. Zahl 25€ binnen einer Woche oder es wird teurer ist m.E. ein nicht so nettes Angebot.
Offenbar ist die Behörde der Auffassung, dass die Owi geahndet werden muss.
„Die Behörde“? Soweit ich es glaube haben doch da die Ausweisstellen
Sachbearbeiter Ermessensspielraum und keine Anzeigepflicht wie Polizisten. In dem fiktiven, erdachten Fall könnte daß ein junger aufstrebender Sachbearbeiter sein, ugs. als scharfer Hund bezeichnet.
Man könnte dort allenfalls
nachfragen, ob das Verwarnungsgeld gemindert oder in eine
mündliche Verwarnung geändert werden kann.
Wird getan, bzw. wurde schon abgschickt, mal schauen…
Der Betroffene hat gegen bestehendes Recht gehandelt und muss
dafür geradestehen.
Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gilt wohl.
Haste gelesen daß Georg schrieb er checkt mal seinen Perso?
Mach mal eine Umfrage in deinem bekanntenkreis ob wer weiß daß
das 25€ kostet bei Überschreitung ab x Monaten.
Falschparken damit zu vergleichen passt nicht. Das macht man ja bewußt. Fährt/fliegt jmd. jedes jahr in Urlaub, gar exotische Länder,
der prüft schon jedesmal die Gültigkeit seiner Papiere.
Langzeit hartz4er könnten ja seit Jahren mangels Knete nicht mehr
im Ausland gewesen sein.
Dann hat man den Perso einstecken und der altert vor sich hin…
Das ist eine Handlung wider bestehendem Recht?
Gnade vor Recht ist auch etwas was schon unsere Urahnen kannten…
Gruß
Reinhard
Hallo,
„Die Behörde“? Soweit ich es glaube haben doch da die Ausweisstellen
Sachbearbeiter Ermessensspielraum und keine Anzeigepflicht wie Polizisten.
„Die Behörde“ verwarnt, nicht der einzelne Sachbearbeiter. Auf der Verwarnung steht ja auch nicht „Obersekretär Müller“ sondern „Ordnungsamt xy, i.A. Obersekretär Müller“.
Der Ermessenspielraum heist Opportunitätsprinzip. Es bedeutet tatsächlich, dass die Behörde einen Ermessensspielraum hat. Offenbar wurde in dem betreffenden Fall entschieden, gebührenpflichtig zu verwarnen.
Falschparken damit zu vergleichen passt nicht. Das macht man ja bewußt
Falschparken ist auch eine Owi und muss nicht vorsätzlich begangen werden, auch die fahrlässige Begehung stellt ordnungswidriges Handeln dar. Wobei fahrlässiges ordnungswidriges Handeln grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ich habe jetzt keine Lust, mich in die Bußgeldvorschriften des Personalausweisgesetzes (auch des betreffenden Bundeslandes) einzulesen, empfehle aber, sich schlau zu machen, ob die fahrlässige Zuwiderhandlung gegen den § 1 PAuswG überhaupt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wenn nicht, käme § 10 OWiG zum tragen.
Gruss
Iru