Widerspruch gegen widerholung der 3 Klasse wie stehen unsere Chancen?

Hallo zusammen,

Baden-Württemberg (Grundschulerin 3. Klasse).

Sachverhalt:

1. Nichtversetzung & Dyskalkulie: Es liegt eine offizielle Diagnose (Schulpsychologische Beratungsstelle) über eine Rechenschwäche bei durchschnittlicher Grundintelligenz vor. Dennoch wurde kein schriftlicher Nachteilsausgleich beschlossen oder gewährt. Noten in Mathe kamen ohne Anpassungen zustande.

2. Abgesagte Notenverbesserung: Eine angekündigte Arbeit im Sachunterricht wurde ersatzlos gestrichen. Bei der Notenfindung (4,5 wurde auf eine 5 abgerundet. Meinem Kind wurde aktiv die Chance genommen, ihren Schnitt zu verbessern. Sie hat aktiv und sehr intensiv für die angekündigte Sachkunde Arbeit gelernt.

3. Mobbing & Schwere Belastung: Das Kind wird seit Klasse 1 massiv ausgegrenzt (Kratzspuren im Gesicht, ausgrenzen verunsichern Tuscheln). Die Lehrkraft räumte die Isolierung ein, ergriff aber keine wirksamen Maßnahmen. Gespräche mit Eltern der Mitschüler scheiterten.

4. Psychosomatische Folgen: Das Kind hat akute Panikreaktionen (Herzrasen, Verstecken bei Mitschüler-Sichtkontakt im Alltag, Verweigerung des Aussteigens aus dem Auto) sowie wiederkehrende Bauchschmerzen Fehlzeiten. In den Ferien blüht das Kind komplett auf und isst gut lacht ist glücklich.

5. Akte aus Kindergartenzeit: Die Schulleitung zog Altakten aus der Kindergartenzeit heran, um eine vermeintlich fehlende Einschulungsreife als Argument für die Wiederholung zu nutzen.

Der Brief, der nicht Versetzung kam postalisch bei uns erst am 17. Juli ein müsste nicht laut blauer Brief Regelung die Kenntnis Formation bis spätestens Ende April erfolgen?

Aktueller Stand:

Form- und fristgerechter Widerspruch gegen die Nichtversetzung wurde eingelegt (Vorschlag: Versetzung auf Probe / Schulwechsel). Parallel stellen wir einen Antrag auf Schulbezirkswechsel (§ 76 SchG BW) wegen Gefährdung des Kindeswohls.

Unsere Fragen an das Forum:

1. Wie stehen die Chancen für eine Abhilfe meinen Antrag gegen die nicht Versetzung bzw. Genehmigung des Schulbezirkswechsels bei dieser Aktenlage (vor allem bezüglich der Versäumnisse beim Nachteilsausgleich und der gesundheitlichen Belastung )?

2. Welche rechtlichen Schritte (z. B. Eilantrag beim Verwaltungsgericht) sind ratsam, falls das Schulamt den Antrag ablehnt?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Mir fallen drei Dinge auf:

  1. Du scheinst die Verantwortung für die Entwicklung und aktuelle Situation komplett bei Dritten zu sehen - also bei den Lehrern, den Mitschülern und der Schulleitung. Welchen Beitrag habt Ihr als Eltern geleistet, um der Situation abzuhelfen?
  2. Zumindest in NRW gibt es im Gegensatz zur Legasthenie keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und es gibt dazu auch keine Vorgaben oder Leitfäden. Das liegt vielmehr komplett im Ermessen der Schule und deswegen muss man als Eltern auch an dem Thema dranbleiben und hinter Lehrern und Schulleitung herlaufen.
  3. Wieso glaubst Du, dass es für Euer Kind von Vorteil ist, versetzt zu werden?

Die Punkte 1 und 2 hatte ich bereits bei Deiner letzten Frage zu dem Thema vor gut einem Monat aufgeworfen. Darauf hast Du nicht reagiert. Warum?

Gruß
C.

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Hallo,

dein Vertrauen in diesem Forum in allen Ehren, aber das sind Fragen, die höchstens ein Anwalt halbwegs zuverlässig beantworten kann. „Halbwegs zuverlässig“ deshalb, weil ich auch schon mal einen Anwalt darauf hinweisen musste, dass er sich leider auf den falschen Paragraphen berufen hat, als er die gegnerische Versicherung angemault angeschrieben hat.

Ich bin Mutter und Lehrerin (allerdings nicht in der Grundschule, meine Tochter hat auch die Grundschulzeit längst hinter sich), und die Regelungen in BaWü kenne ich nicht, deshalb nur meine persönliche Meinung, insbesondere als Mutter:

Wenn sie in der Schule bleiben muss, wäre eine Wiederholung vielleicht gar nicht so schlecht. Klar, sie sieht die anderen noch in den Pausen, aber gerade im Fall von Mobbing, durch den Klassenwechsel begegnet sie den anderen nicht mehr im Unterricht, und eine andere Klassenlehrkraft ist oft auch nicht verkehrt. Andererseits scheint die bisherige Lehrkraft auch mit Unterstützung der Schulleitung zu agieren (Punkt 5), insofern stellt sich die Frage, wie es dann insgesamt weitergeht, wenn die Tochter in der bisherigen Schule bleibt.

Auch bei einem Schulwechsel würde ich allerdings eine Wiederholung in Betracht ziehen. Warum?Bedenke, das kommende Schuljahr ist ausschlaggebend für die darauffolgenden Jahre (auch wenn theoretisch später noch ein Wechsel der Schule möglich ist). Eure Tochter hat offensichtlich Defizite, wodurch auch immer sie begründet sind, und es kommt ihr zugute, wenn sie die beseitigen kann. Ja, es ist blöd, dass die Möglichkeit zur Notenverbesserung abgesagt wurde, aber wie ist es überhaupt zu dieser 4,5 gekommen? Es ehrt sie, dass sie aktiv und sehr intensiv für die angekündigte Arbeit gelernt hat, aber was war vorher? Jetzt spreche ich als Lehrerin :sweat_smile:, ohne zu wissen, wie es bei euch konkret war: wenn jemand das ganze Jahr nichts tut und am Ende des Schuljahres ankommt „kann ich noch ein Referat halten?“, dann sage ich nein. Wie kommt es bei den Mitschülern an, die sich das ganze Jahr bemühen, und es vielleicht trotzdem nur mit Ach und Krach schaffen, wenn jemand anders durch eine einzige Leistung plötzlich das gleiche Ergebnis hat?

Gruß
Christa

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Nachdem du im allgemeinen Teil „Schule“ gepostet hast und nicht bei Rechtsfragen:

Wenn es meine Tochter wäre hätte ich auch ohne die Einschätzung der Lehrer darum gebeten sie die dritte Klasse wiederholen zu lassen.

Sie muss so den mobbenden Klassenkameraden nicht mehr den ganzen Tag ausgeliefert sein sondern trifft sie höchstens noch in der Pause

Sie kann ihr aktuelles Wissen konsolidieren und sich evtl mit Hilfe eines guten Nachhilfelehrers im kommenden Jahr so weit verbessern, dass sie auch die vierte Klasse im ersten Anlauf schafft

Die vierte Klasse wird schwerer, weil die Themen komplexer werden - deswegen würde ich ihr die Chance geben richtig gut vorbereitet in die vierte Klasse zu starten und nicht mit Hängen und Würgen so gerade noch rüber zu rutschen.

Du tust ihr in der aktuellen Situation definitiv keinen Gefallen mit einer Versetzung - und du würdest ihr wahrscheinlich auch keinen Gefallen mit einem anderen Schulbezirk tun, weil sie dann die Freunde, die sie jetzt vielleicht hat, dann auch noch verliert.

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