Hallo zusammen,
Baden-Württemberg (Grundschulerin 3. Klasse).
Sachverhalt:
1. Nichtversetzung & Dyskalkulie: Es liegt eine offizielle Diagnose (Schulpsychologische Beratungsstelle) über eine Rechenschwäche bei durchschnittlicher Grundintelligenz vor. Dennoch wurde kein schriftlicher Nachteilsausgleich beschlossen oder gewährt. Noten in Mathe kamen ohne Anpassungen zustande.
2. Abgesagte Notenverbesserung: Eine angekündigte Arbeit im Sachunterricht wurde ersatzlos gestrichen. Bei der Notenfindung (4,5 wurde auf eine 5 abgerundet. Meinem Kind wurde aktiv die Chance genommen, ihren Schnitt zu verbessern. Sie hat aktiv und sehr intensiv für die angekündigte Sachkunde Arbeit gelernt.
3. Mobbing & Schwere Belastung: Das Kind wird seit Klasse 1 massiv ausgegrenzt (Kratzspuren im Gesicht, ausgrenzen verunsichern Tuscheln). Die Lehrkraft räumte die Isolierung ein, ergriff aber keine wirksamen Maßnahmen. Gespräche mit Eltern der Mitschüler scheiterten.
4. Psychosomatische Folgen: Das Kind hat akute Panikreaktionen (Herzrasen, Verstecken bei Mitschüler-Sichtkontakt im Alltag, Verweigerung des Aussteigens aus dem Auto) sowie wiederkehrende Bauchschmerzen Fehlzeiten. In den Ferien blüht das Kind komplett auf und isst gut lacht ist glücklich.
5. Akte aus Kindergartenzeit: Die Schulleitung zog Altakten aus der Kindergartenzeit heran, um eine vermeintlich fehlende Einschulungsreife als Argument für die Wiederholung zu nutzen.
Der Brief, der nicht Versetzung kam postalisch bei uns erst am 17. Juli ein müsste nicht laut blauer Brief Regelung die Kenntnis Formation bis spätestens Ende April erfolgen?
Aktueller Stand:
Form- und fristgerechter Widerspruch gegen die Nichtversetzung wurde eingelegt (Vorschlag: Versetzung auf Probe / Schulwechsel). Parallel stellen wir einen Antrag auf Schulbezirkswechsel (§ 76 SchG BW) wegen Gefährdung des Kindeswohls.
Unsere Fragen an das Forum:
1. Wie stehen die Chancen für eine Abhilfe meinen Antrag gegen die nicht Versetzung bzw. Genehmigung des Schulbezirkswechsels bei dieser Aktenlage (vor allem bezüglich der Versäumnisse beim Nachteilsausgleich und der gesundheitlichen Belastung )?
2. Welche rechtlichen Schritte (z. B. Eilantrag beim Verwaltungsgericht) sind ratsam, falls das Schulamt den Antrag ablehnt?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!