Hallo!
Folgende Situation möchte ich vorstellen:
In einem Zweifamilienhaus mit zwei 3-Zimmer-Wohnungen (es geht jweils um Mietverhältnisse) sind zwei Familien eingezogen.
Beide Familien sind ursprünglich mit drei Personen eingezogen, wobei sich bei einer Familie Nachwuchs eingestellt hat. Die Personen-Anzahl ist relevant, weil gewisse Nebenkosten-Posten nach der Bewohner-Anzahl aufgeteilt werden.
Das mit dem Nachwuchs gehört natürlich zum Leben dazu, allerdings empfängt diese Familie derart viel Besuch, daß fast gemutmaßt werden könnte, dass bereits eine oder mehrere Personen auch schon dort eingezogen sind und dort wohnen.
Die andere Familie ist mit dieser Entwicklung nicht einverstanden, da nicht zuletzt auch eine entsprechende Lärmentwicklung damit einher geht.
Gibt es objektive Richtlinien, die die Stärke einer Wohnungsbelegung begrenzt, also die Personen-Anzahl im Verhältnis zur Zimmer-Zahl oder Wohnfläche?
Gibt es Möglichkeiten für die „unterlegene“ Familie, gegen diese Art der Überbelegung Widerspruch beim Vermieter anzumelden, bzw. müsste der Vermieter darauf reagieren (oder steht es dem Vermieter frei, den jeweiligen Mieter mit sovielen Personen dort wohnen zu lassen, wie er will)?
Inwieweit kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn die betreffende Mietpartei mit wesentlich mehr Personen dort wohnt, als noch beim Einzug, wenn
- der Mietvertrag eine Anzahl von Bewohnern enthält oder
- der Mietvertrag keine solche Eintragung enthält?
Vielen Dank, wenn sich jemand meiner Frage annehmen möchte.