Hallo Zusammen,
unsere Vermieterin bombardiert uns gerade mit gerichtlichen Mahnbescheiden, mit denen sie eine Mietminderung einfordert. Wir haben gegen jeden Bescheid Widerspruch eingelegt. Leider ist uns erst beim dritten aufgefallen, dass wir das Feld „Datum des Widerspruchs“ übersehen haben.
Da ich jetzt ein wenig beunruhigt bin und heute beim Gericht natürlich niemanden erreiche, frage ich mal hier, ob der Widerspruch auch ohne eingetragenes Datum gültig ist. Bei Behörden weiß man ja nie…
Schöne Grüße und vielen Dank
Yasmin