Widerspruch gerichtlicher Mahnbescheid

Hallo Zusammen,

unsere Vermieterin bombardiert uns gerade mit gerichtlichen Mahnbescheiden, mit denen sie eine Mietminderung einfordert. Wir haben gegen jeden Bescheid Widerspruch eingelegt. Leider ist uns erst beim dritten aufgefallen, dass wir das Feld „Datum des Widerspruchs“ übersehen haben.

Da ich jetzt ein wenig beunruhigt bin und heute beim Gericht natürlich niemanden erreiche, frage ich mal hier, ob der Widerspruch auch ohne eingetragenes Datum gültig ist. Bei Behörden weiß man ja nie…

Schöne Grüße und vielen Dank
Yasmin

Hallo Yasmin,
Das ist unschädlich, da einzig und allein entscheidend ist, wann Eure Widersprüche bei Gericht eingehen. Die bekommen dann einen Eingangsstempel vom Gericht, und mehr interessiert später eigentlich nicht. Dieses Datum wird als das Datum der Einlegung des Widerspruchs genommen, nicht der Tag, an dem Ihr das Formular ausgefüllt habt.
Gruß, Twoolie